21-1726

"Bettelampeln" abschaffen!
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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16.11.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich dafür einsetzen, dass an den Lichtsignalanlagen

  • Ring 2: Jahnbrücke/Lauensteinstraße/Rübenkamp
  • Ring 2: Habichtstraße/Dennerstraße/Schwalbenplatz/Habichtsplatz
  • Bramfelder Straße/Drosselstraße/Krausestraße

grundsätzlich immer auch für Fuß- und Radverkehr grün wird, wenn dies für Fahrzeuge auf der Fahrbahn erfolgt.

 

Begründung:

 

An diversen Stellen im Bezirk gibt es an Kreuzungsbereichen sogenannte „Bettelampeln“, die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen nur dann ein sicheres Queren der Straße ermöglichen, wenn das Grünsignal explizit angefordert wird. Beispiele hierfür sind unter anderem die Kreuzungen Jahnbrücke/Lauensteinstraße/Rübenkamp, Schwalbenplatz/Habichstraße am Ring 2 oder die Kreuzung Bramfelder Straße/Drosselstraße.

Die führt zu langen Wartezeiten wenn beispielsweise das Zeitfenster zur Anforderung des Grünsignals gerade verstrichen ist oder wenn wie bei fast allen anderen Ampeln auf ein automatisches Grün bei jedem Ampelumlauf vertraut wird. Immer wieder kommt es dann zu gefährlichen Situationen, wenn die Straße aus Ungeduld bei Rot gequert wird.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Jede Kreuzung mit dazugehöriger Lichtsignalanlage hat aufgrund der Geometrie und Verkehrsbelastung andere Anforderungen und ist als Einzelfall zu betrachten und zu prüfen. Es ist grundsätzlich vorgesehen, Lichtsignalgeber für den Fuß- und Radverkehr automatisch parallel zum Kfz-Verkehr zu schalten. Ein Umbau erfolgt – wie auch die Einführung dieser Technik – in ständiger Programmpflege der Lichtsignalanlagen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen, also sukzessive. Insbesondere zur Kostenminimierung sollen dabei Synergien in Zusammenhang mit Baumaßnahmen und regelhaften Erneuerungen vermehrt genutzt werden. Zukünftig werden keine Anforderungsampeln neu geplant, bei denen bestehende parallele Grünzeitenschaltungen aufgehoben werden.

 

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch unter bestimmten Randbedingungen noch sinnvoll, um einen möglichst reibungslosen Verkehrsablauf in einem kaum erweiterbaren Verkehrsraum zu gewährleisten. So ist es insbesondere an Knotenpunkten mit sehr hohen Kfz-Verkehrsbelastungen und auftretenden Staus erforderlich, durch eine Anforderung Nachfrage zu erkennen, um dann gegebenenfalls nicht erforderliche Grünzeiten anderen Verkehrsteilnehmenden mit hohem Bedarf zuzuschlagen. Mit dieser Steuerung wird eine Verbesserung des Verkehrsflusses erreicht und Wartezeiten an Ampeln weitgehend vermieden. Dies kann bspw. für die Bevorrechtigung von Bussen notwendig sein. Es wird an Lösungen gearbeitet, auch solche Kreuzungen im Sinne der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu verbessern.

 

Im Einzelnen zu den im Beschluss genannten Knotenpunkten:

 

  • Jahnbrücke/Lauensteinstraße/Rübenkamp

Eine geplante Baumaßnahme in diesem Bereich wurde verschoben. Dennoch werden unabhängig von der Baumaßnahme jetzt neue Signalprogramme erstellt, die Grün für den Fuß- und Radverkehr parallel zum KFZ-Strom vorsehen. Diese Programme sollen versuchsweise zu allen Zeiten geschaltet werden (zurzeit lediglich in der Zeit von 5 bis 10 Uhr). Ein Termin für die Änderung ist jedoch noch offen.

 

  • Habichtstraße/Dennerstraße/Schwalbenplatz/Habichtsplatz

Eine Änderung der Schaltung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Situation an diesem Knotenpunkt wird weiter beobachtet.

 

  • Bramfelder Straße/Drosselstraße/Krausestraße

Dieser Knoten ist Bestandteil des ÖPNV-Ausbauziels B und des Hamburg Takt. Nach jetzigem Stand ist neben der Optimierung zum ÖPNV-Angebot auch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Drosselstraße vorgesehen. Hierzu sind umfangreiche Erneuerungen der technischen Ausrüstung der Lichtsignalanlage inklusiv einer Schaltgeräteerneuerung erforderlich. Im Zuge dieser Bearbeitung ist auch eine Änderung der Schaltung vorgesehen. Eine kurzfristige Änderung im Vorwege dieser Neuplanung ist nicht geplant.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms