21-2296

Betr.: Veloroute 4 – Fuhlsbütteler Damm hier.: Außerplanmäßige Fällung eines Baumes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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07.06.2021
Sachverhalt

 

Mit der o.g. Maßnahme hat sich der Ausschuss in den Sitzungen am 01.06.2018 (1. Planverschickung) und 26.11.2019 (Schlussverschickung) befasst.

 

Aufgrund der im Rahmen der Planung durchgeführten baumgutachterlichen Untersuchung in Verbindung mit punktuellen Aufgrabungen wurde in Aussicht gestellt, im Fuhlsbütteler Damm die Nebenflächen zwar teilweise mit Sonderbauweisen aber ohne weiteren Baumverlust durchführen zu können. Eine abschließende Beurteilung für alle Bäume konnte allerdings erst im Rahmen der Baumaßnahme bei vollständiger Freilegung der Wurzeln erfolgen.

 

Bei der letzten Bewertung im vergangenen November wurde für die Linde 15 aufgrund der vorgefundenen Wurzeln besprochen, die Querneigung Richtung Ahornkamp zu kippen, um den Radweg in geplanter, aber überhöhter Bauweise herstellen zu können. Im Austausch mit der beauftragten Baufirma wurde dies nun nochmal überprüft, wobei festgestellt wurde, dass so doch keine regelkonforme Querneigung in der anliegenden ungesicherten Querung auf Höhe Ahornkamp herzustellen ist. Somit wäre die anliegende Fußgängerquerung nicht barrierefrei und gut nutzbar für alle Verkehrsteilnehmer herstellbar. Zudem liegt der Fuß der Linde deutlich höher als die gesamte Baumscheibe, wodurch zum einen zukünftig bei Erhaltung des Baumes ein vermehrter Unterhaltungsaufwand für den anliegenden Rad- und Gehweg entsteht und der Baum durch das Abwaschen des Mutterbodens unter Trockenheit leiden könnte.

 

 

 

 

 

Da weder untermaßige Einengungen noch unbefestigte Abschnitte den steigenden Radverkehrszahlen und dem Velorouten-Standard gerecht werden, wird die Linde gefällt.

Der zu fällende Baum wird wieder durch eine Linde 1:1 im Baufeld auf dem alten Standort ersetzt.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine