Betr.: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - Ausschussinformation
hier.: Datenschutzanforderungen bei personenbezogenen Sonderparkständen für behinderte Personen
Letzte Beratung: 31.03.2020 Hauptausschuss Ö 5.3
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (N/MR) ist für die Information der politischen Gremien (in erster Linie Regionalausschüsse) hinsichtlich Straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen zuständig. Gemeint sind damit jegliche Umsetzungen von Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum gemäß § 45 StVO zur Erhaltung bzw. Ordnung der Verkehrssicherheit (Anordnung von Verkehrszeichen, Markierungen, Neuordnung von ruhendem Verkehr, Anlieferzonen usw.). Das beinhaltet auch das Einrichten von personenbezogenen Sonderparkständen für behinderte Personen. Parallel wird auf diese Weise der Abschnitt Unterhaltung des Fachbereiches Tiefbau mit der baulichen Durchführung (Aufstellen der durch die Straßenverkehrsbehörden festgelegten Verkehrszeichen, Markierungen usw.) beauftragt.
Da es in der Kommunalpolitik den Wunsch nach umfänglicher Information bezüglich der Arbeit der Behörden gibt, werden seit langem alle Anordnungen ohne Ausnahme bzw. thematischer Filterung dem zuständigen Regionalausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies geschieht mittels Drucksache mit zugehöriger straßenverkehrsbehördlicher Anordnung. Zur Gewährleistung des Datenschutzes werden die relevanten Bereiche durch den Ausschussdienst (N/IS) geschwärzt.
Das Polizeikommissariat 34 kritisiert an diesem Vorgehen seit kurzem, dass insbesondere die Anordnungen von personenbezogenen barrierefreien Sonderparkständen nicht mit dem Datenschutz zu vereinbaren wären. (einschl. Wegordnen, also Herstellung und Beseitigung). Trotz Schwärzens von Namen, Parkstandnummer, oder z. Bsp. des Zusatzes: ist verstorben usw., würden allein durch das Nennen von Straße (ggf. mit Hausnummer) oder Örtlichkeit Rückschlüsse auf die betroffene behinderte Person möglich sein. Nach Auffassung des PK 34 dürfe diese Rückschlussmöglichkeit nicht den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stehen. Dies sei auch nicht von öffentlichem Interesse.
Die Einwände des PK 34 wurden durch die Datenschutzbeauftragte des Bezirksamtes überprüft und für zutreffend befunden. MR wird daher ab sofort polizeiliche Anordnungen für Sonderparkstände aussortieren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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