21-0744

Bessere Luft für die Habichtstraße!
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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16.01.2020
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die zuständigen Behörden mögen die Lichtsignalanlagen, die den Zufluss im Bereich der Habichtstraße regeln, so steuern, dass der Verkehr so gelenkt wird, dass der Schadstoffausstoß an der Habichtstraße sinkt und der Jahresgrenzwert zügig eingehalten wird.
  2. Es ist dabei durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass durch die Veränderungen die angrenzenden Quartiere nicht übermäßig stark von Ausweichverkehren tangiert werden. Dies wird auch kontrolliert.
  3. Der zuständige Ausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird über das Ergebnis informiert.

 

Begründung:

 

Die Habichtstraße in Barmbek-Nord ist bundesweit eine der am schwersten mit dem Schadstoff NOx belasteten Straßen Deutschlands. Täglich nutzen durchschnittlich 46.000 motorisierte Fahrzeuge die Straße, die einen Teil des Ring 2 darstellt. Der Jahresgrenzwert für Stickoxide wird seit langem immer wieder überschritten. Dies stellt eine gesundheitliche Gefährdung für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Aus diesem Grund klagt der BUND derzeit auf Anordnung von Fahrverboten an der Habichtstraße.

GRÜNE und SPD setzen sich in der Hansestadt für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Lärm sowie Luftschadstoffen ein. Um diese zu erreichen, werden bereits diverse Maßnahmen ergriffen: Eine vermehrte Einführung von Tempo-30-Zonen, Förderung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr oder smarte Verkehrsführung.

Den Fraktionen ist bewusst, dass es sich bei der Habichtstraße als Teil des Ring 2 um eine Hauptverkehrsader handelt. Diese stellt einen wichtigen Baustein für die Mobilität vieler Hamburgerinnen und Hamburger dar. Eine Möglichkeit zur Verringerung des Schadstoffausstoßes könnte in einer intelligenten Steuerung der Lichtsignalanlagen in und um die Habichtstraße herum. Denn eine Vielzahl der Schadstoffausstöße wird durch stehenden motorisierten Verkehr verursacht.

Durch die umfangreichen Baumaßnahmen auf dem Ring 2, die mit einer Verengung auf eine Spur je Fahrtrichtung einhergingen, reduzierte sich der motorisierte Durchgangsverkehr auf der Habichtstraße. In diesem Zeitraum sanken auch die an der lokalen Luftmessstation ermittelten Monatsdurchschnittswerte teils unter den Grenzwert von 40 µg.

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden allerdings wieder alle Fahrbahnen für den Verkehr freigegeben. Um zu verhindern, dass zugleich auch wieder der Ausstoß von Schadstoffen bis über die entsprechenden Grenzwerte steigt, ist der Vollzug einer weiteren Maßnahme sinnvoll.

Nur wenn zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Maßnahmen angestoßen werden, können die Anwohnerinnen und Anwohner an der Habichtstraße gesundheitlich profitieren.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Im Zuge des Klageverfahrens des BUND Landesverbandes Hamburg e.V. gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hinsichtlich der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat der Senat gutachterliche Berechnungen zur Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid an der Habichtstraße neu in Auftrag gegeben. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Absenkung der Verkehrsmenge in dem betroffenen Straßenabschnitt um 4.000 Kfz/24h notwendig ist, um den Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid im nördlichen Abschnitt schnellstmöglich einzuhalten. Aus diesem Grund hat sich der Senat dazu entschlossen, die Verkehrsmenge in der Habichtstraße schrittweise zu drosseln, wobei die Umsetzung durch geänderte Grünzeiten an vorhandenen Lichtsignalanlagen erfolgt. Erste Änderungen am Knoten Bramfelder Straße / Habichtstraße wurden am 10. Oktober 2019 geschaltet. Die Umschaltung an weiteren Lichtsignalanlagen im Bereich der Habichtstraße erfolgte im Bereich der Mitte Dezember 2019 abgeschlossenen Baumaßnahme sukzessive mit Baufortschritt und Freigabe der jeweiligen Bauabschnitte.

 

Inwiefern sich eine Verkehrsverlagerung durch die vorgenommenen Änderungen an den Lichtsignalanlagen einstellt, wird erst nach einer Umstellungs- und Eingewöhnungsphase deutlich. Gegebenenfalls sind weniger oder weitere Änderungen an vorhandenen Lichtsignalanlagen notwendig. Die BWVI wird prüfen, ob sich die Verkehrsmenge durch die geschalteten Szenarien um die erforderliche Anzahl reduziert. Die bisher in der Habichtstraße verbaute Dauerzählstelle (Induktivschleife südlich des Knotens Habichtstraße/Bramfelder Straße) wurde mit der derzeit erfolgenden Baumaßnahme wiederhergestellt. Darüber hinaus wurden sowohl am Knoten Habichtstraße/Bramfelder Straße als auch am Knoten Habichtstraße/Hellbrookstraße bereits Wärmebildkameras für Verkehrszählungen verbaut. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass im Januar 2020 erste Verkehrszahlen zum gedrosselten Zustand an der Habichtstraße vorliegen.

 

Am 5. Dezember 2019 wurde die Freie und Hansestadt Hamburg zu einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gleichwohl wird die Drosselung als freiwillige Maßnahme außerhalb des derzeit geltenden Luftreinhalteplans vorerst aufrechterhalten.

 

 

Zu 2.:

Die Implementierung der Drosselung erfolgte auf Basis eines intensiven Abwägungsprozesses und im Bewusstsein darüber, dass diese verkehrsbeschränkende Maßnahme unweigerlich zu Verkehrsverlagerungen in andere Abschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes und angrenzender Quartiere – vor allem zu den Hauptverkehrszeiten – führt. Gleichwohl erscheint sie vor dem Hintergrund der momentan in Deutschland geltenden Rechtslage zur Luftreinhaltung notwendig. So ist eine verkehrsbeschränkende Maßnahme rechtlich erst dann unzulässig, wenn durch diese Grenzwertüberschreitungen andernorts hervorgerufen werden. Dies ist durch eine Drosselung in der Habichtstraße nicht der Fall. Gleichwohl die BWVI derzeit zu der Einschätzung kommt, dass andere Abschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes und angrenzende Quartiere durch eine Verlagerung von 4.000 Kfz/24h nicht übermäßig stark belastet werden, werden die zuständigen Behörden in engem Austausch mit dem örtlichen Polizeikommissariat die Situation und die Entwicklung vor Ort beobachten und ggf. Anpassungen prüfen.

 

Anhänge

Keine