21-3001

Bessere Erreichbarkeit des hvv switch-Punktes Habichtstraße ermöglichen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 17.01.2022 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.2

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge dafür einsetzen, dass eine weitere oder eine alternative Anfahrtsmöglichkeit des hvv-switch-Punkts Habichtstraße/Schlicksweg ermöglicht wird. Hierfür möge insbesondere geprüft werden, ob:

  1. die Einbahnstraßenregelung aufgehoben werden kann;
  2. die Zufahrt zum hvv-switch-Punkt aus dem Schlicksweg ermöglicht werden kann („frei bis hvv-switch“);
  3. die Einbahnstraßenregelung umgekehrt werden kann.

Begründung:

An der Habichtstraße 104 unweit der U-Bahn Haltestelle Habichtstraße wurde ein hvv-switch-Punkt mit 6 Parkplätzen eingerichtet.

Es handelt sich hier um ein kurzes Stück Straße welches die eigentliche Habichtstraße mit dem Schlicksweg verbindet. Durch die Anordnung einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Habichtstraße > Schlicksweg ist es untersagt, vom Schlicksweg aus einzufahren.

Nutzer*innen des hvv-switch-Punkts, die aus Richtung Norden oder aus dem Bereich Dieselstraße/Schlicksweg kommen, müssen daher einen großen Umweg fahren, um dorthin zurück zu gelangen – denn von der Habichtstraße aus ist eine Zufahrt nur aus Richtung Südosten möglich. Da dies vielen nicht sinnvoll erscheint, kommt es regelmäßig zu einer falschen Einfahrt in die Einbahnstraße.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 36 stellt zunächst fest, dass das Erreichen des Switch-Punktes über den Schlicksweg auch ohne großen Umweg möglich ist. Die Anfahrt kann über Schlicksweg-Dieselstraße- Habichtstraße erfolgen. Sollte die Einfahrt zum Switch-Punkt verpasst werden, kann auch über Steilshooper Straße - Schlicksweg – Dieselstraße- Habichtstraße angefahren werden. Dieser kleine Umweg ist aus unserer Sicht vertretbar.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von uns im Einzelnen geprüft:

 

  1. Aufhebung der Einbahnstraßenregelung

 

Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung könnte nur bei gleichzeitiger Einrichtung eines Haltverbots (Verkehrszeichen 283) in diesem Teil der Habichtstraße erfolgen. Das Haltverbot ist auf Grund der geringen Fahrbahnbreite in Hinblick auf einen Begegnungsverkehr erforderlich. 

Zusätzlich wäre ein Haltverbot im Schlicksweg (ggü. der Einfahrt zum Switch Punkt) erforderlich, um die Schleppkurve für Rechtsabbieger aus der Richtung Steilshooper Straße einzuhalten. Damit wäre ein Verlust von ca. 8 Parkplätzen für die Anwohner verbunden.

Die Anordnung des Verkehrszeichens 267 (Verbot der Einfahrt) ist für die Einmündung zum Ring 2 unverzichtbar. Ein Rechtsabbiegen ist hier auf Grund der Gegebenheiten ohne bauliche Veränderungen nur schwer möglich. 

Es ist zu erwarten, dass sich Verkehrsteilnehmer: innen trotz Anordnung dieses Verkehrszeichens über das Verbot der Einfahrt in den Ring 2 hinwegsetzen. 

Bei der heutigen Verkehrsführung ist dieses auf Grund des Gegenverkehrs nicht zu erwarten.

Das Missachten des Verkehrszeichens 267 wird zu Gefahrensituationen führen. Die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung wird deshalb von uns aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt.

 

  1.  Zufahrt zum HVV-Switch Punkt aus dem Schlicksweg ermöglichen

 

Wie bereits in Punkt 1 erwähnt, ist die Fahrbahnbreite der Habichtstraße in Höhe des Switch-Punktes zu schmal, um Begegnungsverkehr zuzulassen. Somit müsste die Einfahrt vom Ring gesperrt oder ein Haltverbot für parkende Fahrzeuge angeordnet werden. Das Verkehrszeichen 267 muss ebenfalls angeordnet werden, um die Einfahrt in den Ring zu verbieten. Hier sind, wie bereits erwähnt, ebenfalls Gefahrensituationen zu befürchten. 

 

  1. Umkehrung der Einbahnstraßenregelung

 

Bei dieser Variante wäre eine Anfahrt für Fahrzeuge auf dem Ring erst über Steilshooper Straße-Schlicksweg möglich. Dieser Umweg wäre vertretbar.  Allerdings wäre auch hier die Einfahrt in den Ring 2 zu sperren. Da nicht mit Gegenverkehr gerechnet werden muss, werden Fahrzeugführer: innen aus unserer Sicht verstärkt nach rechts in den Ring 2 einbiegen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 36 weist darauf hin, dass die Straßen im Umfeld des Ring 2 äußerst sensibel auf straßenverkehrsbehördliche Änderungen reagieren. Vor dem Hintergrund des geplanten Baus der U5 ist insbesondere für die Straßen Habichtstraße und auch Steilshooper Straße mit einem erheblichen Anstieg der Verkehrszahlen zu rechnen.   Wie anfangs erwähnt, ist unserer Sicht eine Notwendigkeit der Freigabe des Verkehrs aus dem Schlicksweg zum Switch-Punkt nicht erkennbar.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Lage und Verkehrsbeziehungen hvv-switch-Punkt Habichtstraße/Schlicksweg

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.