Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss vom RegA EWi: Wiesenstieg: Fußweg, kein Parkplatz!
Letzte Beratung: 03.05.2022 Hauptausschuss Ö 8.10
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2022 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich (Zustimmung: GRÜNE, SPD; Ablehnung: CDU, FDP; Enthaltung: LINKE) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Mit Drucksache 21-3355 [1] wurde die Bezirksversammlung kürzlich informiert, dass die Polizei angeordnet hat, das Parken im Wiesenstieg in Winterhude zu legalisieren. Rechts und links des asphaltierten Weges soll in Zukunft legal im Abschnitt zwischen der U-Bahnbrücke und dem Beginn der Kleingärten geparkt werden. Diese Parkpraxis habe sich laut Anordnung seit Jahrzehnten bewährt, zudem seien keine Unfälle bekannt.
Beim Wiesenstieg handelt es sich um einen asphaltieren Fußweg, als Fußweg ist er auch beschildert. Damit erfordert bereits das – heute schon zulässige – Fahrradfahren eine Extrabeschilderung. Der Wiesenstieg wird jedoch nicht nur von vielen Winterhuder*innen als kürzester Weg in den Stadtpark genutzt, er hat auch eine besonders hohe Bedeutung für Kinder: Unmittelbar im Bereich der nun legalisierten Parkplätze liegt der Hintereingang zur Kita Südring. Hier laufen und radeln also jeden Morgen Kinder ihre letzten Meter bis zum Kita-Eingang. Da es auf diesem Fußweg natürlich keinen abgetrennten Gehweg gibt, laufen sie dabei mitten auf dem Asphalt – und damit genau hinter parkenden Autos entlang. Ein ausparkendes Auto nutzt die gleiche Fläche zum Rangieren. Kinder wiederum sind im Rückspiegel schwieriger zu sehen als Erwachsene. Zwar liegen der Polizei bislang keine Berichte über Unfälle vor. Auch der Polizei sollte aber klar sein, dass die zahlreichen Fast-Unfälle im Alltag eben nicht der Polizei gemeldet werden. Eine Gefährdung existiert auch schon ohne, dass Menschen zu Schaden kommen.
Neben den Kindern der örtlichen Kita wird der Wiesenstieg auch noch von zahlreichen Schüler*innen der Stadtteilschule Winterhude genutzt, die hier in der Regel mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fahren – ebenfalls hinter den Hecks der parkenden Autos.
Es ist korrekt, dass im Wiesenstieg seit Jahrzehnten geparkt wird. Falsch ist aber, daraus zu schließen, dass dies auch gesellschaftlich gewünscht und sinnvoll ist. Zahlreiche Eltern sehen in den parkenden Autos eine Gefahr für ihre Kleinen. Anders als Parker*innen haben Kinder bzw. besorgte Eltern aber weniger leicht sichtbare Möglichkeiten, ihre Vorstellungen für den öffentlichen Raum im Wiesenstieg sichtbar zu machen.
Das Bezirksamt hat zudem ein Gutachten zur Zukunft des Stadtparkes in Auftrag gegeben, das sich auch dem Wiesenstieg als einem wichtigen Zugang zum Stadtpark widmen soll. Die antragstellenden Fraktionen wären sehr überrascht, wenn die Gutachter*innen für den Fußweg Wiesenstieg eine Zukunft als Parkplatz empfehlen würden. Dem Gutachten sollte nicht mit der aktuellen Anordnung vorgegriffen werden.
Mit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aus Drs. 21-3355 wird das Bezirksamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger aufgefordert, der Polizei eventuelle Einwände gegen die Anordnung mitzuteilen. Diese Chance muss das Bezirksamt ergreifen, um der Polizei deutlich zu machen, dass das Bezirksamt sich die Zukunft des Wiesenstiegs als echten Fußweg vorstellt – nicht als Parkplatz! Das Stadtparkgutachten sollte vor einer möglichen Neuordnung abgewartet werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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