22-0919

Beschlussempfehlung des SIIG: Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Ausschuss r Seniorinnen und Senioren, Integration, Inklusion und Gesundheit (SIIG) hat sich in seiner Sitzung am 03.04.2025 mit o.g. Thematik auseinandergesetzt und aufgrund des mündlich gestellten gemeinsamen Antrags von GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Volteinstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Hintergrund

Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft selbstbestimmt auszutragen oder abzubrechen, ist ein fundamentales Recht der reproduktiven Selbstbestimmung. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Grundversorgung und die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit. Trotz dieser Bedeutung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB in Deutschland strafbar, was ungewollt Schwangere vor zusätzliche Hürden stellt. Die zeitlichen Begrenzungen und die gesellschaftliche Stigmatisierung erschweren den Zugang erheblich. Deshalb ist es essenziell, dass umfassende und leicht zugängliche Informationen zu Beratungsmöglichkeiten und ärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.

Im Frühjahr 2024 hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches empfohlen. In Hamburg und bundesweit rufen regionale Bündnisse für sexuelle Selbstbestimmung unter dem Motto „Legal, einfach, fair!“ vom 21. bis 28. September zur Safe Abortion Week auf, um auf die Bedeutung des sicheren und legalen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam zu machen.

Auch bei einer möglichen zukünftigen Legalisierung bleibt der Aufbau einer bedarfsgerechten, gut ausgestatteten und wohnortnahen Versorgungsstruktur zentral. Die Bezirksämter und Kundenzentren spielen hierbei eine wichtige Rolle, indem sie den Zugang zu Informationen über Beratungs- und Abbruchsangebote sicherstellen.

Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung und müssen für alle zugänglich sein. Auch der Bezirk hat Verantwortung dafür, den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern und damit die Selbstbestimmung und Gesundheit der Betroffenen zu unterstützen. Mit der flächendeckenden Bereitstellung von Informationen über Beratungsstellen und medizinische Angebote leisten sie einen wichtigen Beitrag zur reproduktiven Gerechtigkeit.

Vor diesem Hintergrund und nach den neuen Informationen durch die Referierenden am 03.04.2025 möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Auslage von Informationsmaterialien: Das Bezirksamt Hamburg-Nord kann neben den digitalen Informationen an geeigneten Orten analoge Informationsmaterialien zur Schwangerschaftskonfliktberatung bereitstellen.
  1. Mehrsprachigkeit: Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksamtsleiterin, auf den Senat zuzugehen und sich dafür einsetzen, dass die Internetseite Hamburg.de zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung zukünftig die Informationen auch auf weiteren Sprachen und in leichter Sprache zur Verfügung stellt.
  1. QR-Code: Das Bezirksamt möge prüfen, ob und wenn ja in welchen seiner öffentlichen Räumlichkeiten ein QR-Code mit der Verlinkung zur genannten Internetseite barrierefrei zur Verfügung gestellt werden kann unter Angabe der entsprechenden Seite der Stadt Hamburg, wie auch der 115. Das Bezirksamt Hamburg-Nord möge in einem angemessenen Zeitraum berichten.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

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