21-4876.1.1

Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude: Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.02.2024
Ö 7.1
Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 13.11.2023 hat sich Regionalausschuss auf Grundlage einer Bürger:inneneingabe mit o.g. Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung mündlich formuliert:

 

"Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einsetzen, dass in der Breitenfelder Straße im Bereich der Grund- und Stadtteilschule Eppendorf mit geeigneten Piktogrammen auf der Fahrbahn auf die Schule hingewiesen wird."

 

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bei der Breitenfelder Straße handelt es sich um eine mehrspurige Bundesstraße im Bereich Hamburg Eppendorf. Zwischen der Curschmannstraße und der Löwenstraße befindet sich die Grund- und Stadtteilschule Eppendorf. Die Ein- und Ausgänge zur Schule befinden sich nicht zur Breitenfelder Straße. Die Breitenfelder Straße bzw. die Fuß- und Radwege werden, ebenso wie die umliegenden Straßen, als Schulweg genutzt.

Um die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Schule hinzuweisen, ist vor dem Kreuzungsbereich Curschmannstraße ein Verkehrszeichen 136 10 (Achtung Kinder) mit Zusatzzeichen 1012-50 (Schule) angebracht. Ein gleiches, wiederholend anzubringendes Verkehrszeichen für Verkehrsteilnehmer, die aus der Curschmannstraße nach rechts auf die Breitenfelder Straße in Richtung Hoheluftchaussee einbiegen, wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde des PK 23 am 05.12.2023 unter dem Aktenzeichen 023/8V/835881/23 angeordnet.

Bei den auf der Fahrbahn aufzutragenden Piktogrammen handelt es sich um die Wiedergabe von Verkehrszeichen, welche dazu dienen auf die bereits angebrachten Verkehrszeichen hinzuweisen (siehe hierzu §39 Absatz 5, Satz 8 StVO). Die Verwaltungsvorschrift führt hierzu aus, dass durch Schriftzeichen, Sinnbilder oder die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn der Fahrzeugverkehr lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden kann. Von dieser Möglichkeit ist nur sparsam Gebrauch zu machen. (VwV zu §§ 39-45 IV Nr.7 Randnotiz 55).

Die Auswertung der Unfalllage (gemäß Euska) im betreffenden Bereich zeigte keine Auffälligkeiten. Im betrachteten Zeitraum seit 01.01.2020 liegt kein Verkehrsunfall mit einer Beteiligung von Kindern vor. Durch das Aufbringen der Piktogramme würde ein nicht unerheblicher Wartungsaufwand entstehen, welcher durch den Bezirk zutzlich finanziell getragen werden müsste. Weiterhin erzeugen diese auf die Fahrbahn aufgebrachten Piktogramme beim Überfahren durch Kraftfahrzeuge Fahrgeräusche, welche im Vergleich zur normalen Fahrbahn/ Schwarzdecke als deutlich lauter zu bezeichnen sind.

Aus den genannten Gründen ergibt sich somit keine Erforderlichkeit für das Aufbringen von Piktogrammen auf die Breitenfelder Straße und dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien.

 

Anhänge

Keine