Beschlussempfehlung aus dem Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude: Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 13.06.2022 mit o.g. Thematik bezugnehmend auf die Eingaben zum geplanten Anwohnerparken in Eppendorf/Hoheluft-Ost (Drs. 21-3455 und 21-3553) befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Am 22. Juni 2022 hat der Landesbetrieb Verkehr (LBV) die Planungen zum Bewohnerparken Eppendorf/Hoheluft-Ost im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität im Bezirk Hamburg-Nord öffentlich vorgestellt. Bei diesem Termin waren neben den Vertreter:innen der Kommunalpolitik auch ca. 100 Bewohnende anwesend.
Eine Referentin des LBV stellte zunächst die Ergebnisse der Umfrage sowie die daraus entstehenden Planungen vor und beantwortete anschließend Fragen zum Bewohnerparken in Eppendorf/Hoheluft-Ost. Diese Präsentation wird in der Anlage dem Regionalausschuss zur Verfügung gestellt. Der LBV sieht aufgrund dieser ausführlichen öffentlichen Information davon ab, das Bewohnerparken Eppendorf/Hoheluft-Ost im Bezirk Nord erneut vorzustellen und geht davon aus, dass sich diese Beschlusslage und die Ankündigung der Vorstellung überschnitten haben.
Zu 2.:
Der LBV hat bereits am 22. Juni 2022 umfangreich angepasste Planungen vorgestellt. Diese bilden die in der durchgeführten Umfrage geäußerten Anliegen der Bewohnenden unter Zugrundelegung der bundesrechtlichen Kriterien für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes ab.
Unter Zugrundelegung der Vorgaben von § 45 Abs. 1 bis 1e, X der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehr-Ordnung (VwV-StVO) nimmt der LBV bei dem Zuschnitt der Bewohnerparkgebiete bzw. Bewohnerparkzonen stets eine Einzelfallabwägung vor, wobei insbesondere die örtlichen Gegebenheiten sowie die mithilfe einer Umfrage eruierten Gewohnheiten der Bewohnenden besonders berücksichtigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die maximale Ausdehnung eines Bereiches auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht übersteigen darf.
Mit den angepassten Zonenzuschnitten wurden sowohl die Anregungen der Bevölkerung in der Umfrage, wie auch die Anregungen der Bezirksversammlung aufgegriffen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms