Beschilderung Asklepios Ochsenzoll & Heidberg Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Ö 5.3
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 29.09.2025 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen
Antrages von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Sachverhalt:
Die Asklepios Kliniken Nord (Heidberg, Ochsenzoll (& Wandsbek)) und Barmbek sichern einen Großteil der (akuten) Gesundheitsversorgung im Hamburger Norden. Die Standorte in Hamburg Nord haben eine überregionale Bedeutung und daher ein großes Einzugsgebiet. Viele Patienten und Besucher müssen oftmals in einer persönlichen Ausnahmesituation zuden Standorten anreisen, so dass eine gute Beschilderung im Straßenverkehr notwendig ist. Nach Berichten von Betroffenen aber auch aus Kreisen der Rettungsdienste wird, die teilweise schlechte Ausschilderung bemängelt, so dass auch aus Sicht der Krankenhausleitung Verbesserungsbedarf gesehen wird.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Verkehrsdirektion 513 (wegweisende Beschilderung) nimmt federführend unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 34 wie folgt Stellung:
Am 22. Oktober 2025 führte die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Verkehrsschau durch.Die Verkehrsdirektion VD 513 ist für die wegweisende Beschilderung im nachgeordneten
Straßennetz verantwortlich.
Nach umfassender Prüfung sprechen wir eine positive Empfehlung für folgende Standorte aus.
Eine Neuplatzierung der Wegweiser (Pfeilwegweiser) mit einer Links- und Rechtsweisungsführung wird als sinnvoll erachtet. Diese Maßnahme soll die Orientierung der Verkehrsteilnehmerin Richtung der Asklepios Kliniken verbessern und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen.
Mögliche Optimierungsmaßnahmen:
1. Langenhorner Chaussee:
Neuplatzierung der Pfeilwegweiser:
• Rechtsweisend vorziehen
• Linksweisend höher anbringen
2. Tangstedter Landstraße:
Neuer Pfeilwegweiser, sowohl links- als auch rechtsweisend
Die bestehende Beschilderung ist an den wesentlichen Verkehrsknotenpunkten gut sichtbar und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO).
An den bestehenden Wegweisern sind keine weiteren Änderungen erforderlich, da die aktuelle
Beschilderung den Vorgaben entspricht. Die Bestandsbeschilderung umfasst: Pfeilwegweiser
Verkehrszeichen 432 (in der jeweils zutreffenden Variante), Tabellenwegweiser VZ 434, und
Vorwegweiser VZ 438.
Nach Fertigstellung ist die VD 513 zu informieren, damit der Endzustand geprüft werden kann.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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