Befristete Wiederinbetriebnahme eines Teils des ehemaligen Interimsstandortes der öffentlichrechtlichen Unterbringung Große Horst 2 a-n (Am Anzuchtgarten)"
Es ist geplant, zur Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit und zur Unterbringung Asylund/oder Schutzsuchender die Unterkunft am Standort „Große Horst 2 a-n (Am Anzuchtgarten)" mit einer - gegenüber der vorherigen Unterbringungsnutzung - reduzierten Regelkapazität von bis zu 150 Plätzen schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen. Die Nutzung ist bereits ab dem 1. August 2024 für die Dauer von einem Jahr geplant. Das Einvernehmen mit der Initiative lebenswertes Klein-Borstel e.V. konnte hierzu hergestellt werden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) gibt Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG innerhalb der Monatsfrist.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration