22-1924.1

Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 (Goernestraße) Beschlussempfehlung des StekA

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss (StekA) hat sich in seiner Sitzung am 26.02.2026 aufgrund der Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Drs. 22-1924 mit dem o.g. Thema befasst und bei 13 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt), einer Gegen-Stimme (Die Linke) und einer Enthaltung (AfD) mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplan-Entwurfs zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 zu empfehlen.

Hintergrund:

Mit dem Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 sollen durch eine standortangemessene Nachverdichtung an der Goernestraße / Knauerstraße zusätzlicher Wohnraum geschaffen und verbindliche Festsetzungen zur Umsetzung von sozial gefördertem Wohnungsbau getroffen werden.

Verlauf des Planverfahrens:

30.03.2023 Vorstellung der Planung im StekA

27.02.2023 Behördliche Grobabstimmung

21.11.2023 Aufstellungsbeschluss

28.11. - 12.12.2023 Stellungnahmemöglichkeit im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses

23.05. - 27.06.2025 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

04.09. - 26.09.2025 Verzicht auf AK I sowie Kenntnisnahmeverschickung

04.09. - 26.09.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung

06.11. / 13.11.2025 Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit StekA/BV

14.11.2025 Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

24.11.25 - 09.01.26 Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 04.09.2025 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 sind nf Stellungnahme eingegangen (siehe Anlage). Inhaltlich betrafen diese insbesondere Fragen des bezahlbaren Wohnraums und der sozialen Durchmischung, Anregungen zur Ausweisung sozial geförderter (insbesondere seniorengerechter) Wohnungen, städtebauliche und bauordnungsrechtliche Aspekte wie Erschließung, Bauweise und Verschattung sowie allgemeine Verständnis- und Verfahrensfragen zum Bebauungsplan.

Die Stellungnahmen wurden geprüft und im Rahmen der Abwägung behandelt. Den Anregungen zur weitergehenden Differenzierung des Wohnungsangebots (z. B. Festlegung auf Seniorenwohnungen oder weitergehende Mietpreisregulierungen) konnte planungsrechtlich nicht entsprochen werden; zugleich wird mit der verbindlichen Festsetzung eines Anteils von 35 % sozial gefördertem Wohnungsbau ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums geleistet. Der Beschluss über die Eingabe des Seniorenbeirats zur Schaffung sozial geförderter, seniorengerechter Wohnungen wurde zur Berücksichtigung an den Investor weitergeleitet. Die vorgebrachten städtebaulichen und nachbarlichen Bedenken, insbesondere zur geschlossenen Bauweise, Erschließung und Verschattung, führten nach fachlicher Prüfung nicht zu Änderungen der Planung. Verfahrensbezogene Fragen wurden beantwortet. Insgesamt ergaben sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Abwägungsgründe, die eine grundlegende Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.

Abwägung:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich keine wesentlichen Änderungen der Planunterlagen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 02.02.2026 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 03.02.2026 17.02.2026 sind zwei behördliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die in den Stellungnahmen angesprochenen Belange betreffen die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens, insbesondere mögliche Eingriffe in den Straßenbaumbestand sowie entwässerungstechnische Detailfragen. Diese sind im Rahmen des Angebotsbebauungsplans nicht abschließend regelbar und der weiteren Prüfung auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens vorbehalten. Abwägungsrelevante Gründe für eineÄnderung des Bebauungsplan-Entwurfs oder die Durchführung eines Arbeitskreises II ergeben sich nicht).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

Lokalisation Beta
Eppendorf Goernestraße Knauerstraße

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