Bebauungsplan Langenhorn 28 anpassen, um Elektromobilität auf privaten Grundstücken zu ermöglichen
Letzte Beratung: 01.12.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.3
InBürgereingaben, aber auch E-Mails von Bürger*innen aus der Straße Leegmoor in Langenhorn wird auf eine Problematik hingewiesen, die sich aus dem geltenden Bebauungsplan Langenhorn 28 ergibt. Dieser, zuletzt 1985 geändert, untersagt die Anlage von Pkw-Stellplätzen auf privaten Grundstücken.
Mehrere Anwohner*innen haben derzeit den Wunsch, für eine gelingende Umstellung auf Elektromobilität auf ihren Grundstücken Stellplätze mit eigener Lademöglichkeit zu schaffen. Sie verweisen auf die unzureichende Zahl öffentlicher Ladepunkte in fußläufiger Entfernung in Langenhorn sowie auf den Wunsch, ihr Elektrofahrzeug günstig und umweltschonend mit selbst erzeugtem Solarstrom laden zu können.
Die Bürger*innen planen eine nachhaltige Umsetzung mit wasserdurchlässigen Belägen und Begrünungselementen.
Neben dem offensichtlichen Nutzen der Maßnahme würde sie auch eine gefühlte Gerechtigkeitslücke schließen, denn in vergleichbaren Nachbarsiedlungen sind entsprechende Stellplätze bereits genehmigt.
Die fehlende Lademöglichkeit auf privaten Grundstücken stellt für viele Haushalte eine reale Hürde beim Umstieg auf Elektromobilität dar – insbesondere in dem besagten Gebiet in Langenhorn.
Um die Hamburger Klimaziele und die Verkehrswende praktisch umzusetzen, müssen Anwohner*innen die Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge mit sauberer, selbst erzeugter Energie zu laden. Eine zeitgemäße Anpassung des Bebauungsplans kann so den Umstieg auf E-Mobilität beschleunigen, die Netze entlasten und private Investitionen in nachhaltige Energienutzung fördern.
Der Regionalausschuss FOLAG möge beschließen:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen,
Für die GRÜNE Fraktion
Nadja Grichisch
Daniela Clément
Katrin Hofmann
Keine
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