Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 - 1. Änderung Ergänzung einer textlichen Festsetzung hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Ö 9.5
Der Stadtentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 09.09.2021 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zur Kenntnis genommen (Enthaltung der LINKE-Fraktion)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen (Für-Stimmen: GRÜNE, SPD, Gegenstimmen: FDP, LINKE, Stimmenthaltung: CDU)
Hintergrund:
In der Verordnung wurde im § 2 Nummer 21 folgende Festsetzung ergänzt:
„Im Sondergebiet kann - südlich der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche – in der festgesetzten Fläche für eine Brücke auch eine Treppe zugelassen werden. Dies setzt voraus, dass die Treppe eine maximale Breite von 3,50 Meter und eine maximale Länge von 9,25 Meter aufweist. Die Treppe soll umgehend nach Fertigstellung des Rohbaus des im Sondergebiet zugelassenen Gebäudes abgerissen werden.“
Hintergrund ist, dass sich das im Wettbewerb prämierte Erschließungsbauwerk, mit einer Treppenanlage und einem Fahrstuhl auf öffentlichen Grund, welches über eine Brücke das erste Obergeschoss von der Hebebrandstraße fußläufig und auch barrierefrei erschließt, nicht im Bebauungsplan verankern lässt.
Eine Realisierung ist nur auf dem Wege der Befreiung nach Feststellung des Bebauungsplans möglich. Da das Erschließungsbauwerk als Rettungsweg fungiert, ist während der Bauphase eine temporäre Lösung für den Rettungsweg in Form einer Treppe an der Fassade innerhalb des Brückenbereichs notwendig.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
keine
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