Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 76 (Diekmoor) Einleitung des Planverfahrens Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.06.2022 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Einleitung des Planverfahrens zu und empfiehlt dem Hauptausschuss/der Bezirksversammlung den Beschluss.“
Das Plangebiet befindet sich in Langenhorn und umfasst die Grenzen der beauftragten Rahmenplanung. Innerhalb des Geltungsbereichs sind derzeit Festsetzungen zu Sportflächen, Grünflächen (u.a. Kleingärten), Landschaftsschutzgebieten, Gewässer sowie gemischten Bauflächen, Wohnbau- und Verkehrsflächen geplant.
Das Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines städtebaulich, landschaftsplanerisch und architektonisch vorbildlichen Quartiers im Osten und Süden des Geltungsbereiches. Für die Qualität sollen die Gestaltung von neuen und die Qualifizierung der vorhandenen öffentlichen Freiflächen und Grünverbindungen maßgeblich sein. Den Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit soll ebenso entsprochen werden wie dem steigenden Bedarf an preisgünstigem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen. Zur Vermeidung von überflüssigen Verkehren und Bodenversiegelungen ist Ziel, die Verkehrsflächen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die vorhandenen Sportflächen sollen langfristig durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete sowie Gewässer sollen unter Berücksichtigung ihrer Sensibilität untersucht und ebenfalls im Rahmen der Freiraumplanung festgesetzt werden.
Da in einem sensiblen Landschaftsraum geplant wird, werden im Rahmen des Verfahrens regelhaft u.a. Untersuchungsergebnisse von Biotopkartierung, Artenkartierung und Baumbestand als Grundlagen der Planung herangezogen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
keine