21-1231

Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 (östl. Langenh. Chaussee)
Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.06.2020
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2020 mit dem o.g. Thema befasst und mehrheitlich (bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68.“

 

 

Begründung:

17.09.1998  Einleitungsbeschluss

19.07.1999  Grobabstimmung

27.12.1999    Aufstellungsbeschluss

18.04.2000  Öffentliche Plandiskussion

12.10.2012  Beteiligung Träger öffentlicher Belange

26.03.2012  Arbeitskreis I

14.01.2013 - 15.02.2013 öffentliche Auslegung

27.02.2017   Arbeitskreis II

07.10.2019   Beteiligung Träger öffentlicher Belange

11.12.2019 - 15.01.2020 erneute öffentliche Auslegung

21.03.2020 - 03.04.2020 Arbeitskreis II - Verschickung

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 07.10.2019 bis 21.10.2019 sind 2 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.12.2019 bis 15.01.2020 sind zum Bebauungsplan-Entwurf zehn Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Abwägung:

Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 21.03.2020 über die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Arbeitskreises II informiert.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.