Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 (östl. Langenh. Chaussee)
Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2020 mit dem o.g. Thema befasst und mehrheitlich (bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68.“
Begründung:
17.09.1998 Einleitungsbeschluss
19.07.1999 Grobabstimmung
27.12.1999 Aufstellungsbeschluss
18.04.2000 Öffentliche Plandiskussion
12.10.2012 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
26.03.2012 Arbeitskreis I
14.01.2013 - 15.02.2013 öffentliche Auslegung
27.02.2017 Arbeitskreis II
07.10.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
11.12.2019 - 15.01.2020 erneute öffentliche Auslegung
21.03.2020 - 03.04.2020 Arbeitskreis II - Verschickung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 07.10.2019 bis 21.10.2019 sind 2 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.12.2019 bis 15.01.2020 sind zum Bebauungsplan-Entwurf zehn Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 21.03.2020 über die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Arbeitskreises II informiert.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.