Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 (Petersenpark)
Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 16.12.2019 - 20.01.2020
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Ö 9.5
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2020 mit dem o.g. Thema befasst und mehrheitlich (bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet.
„Der Stadtentwicklungsausschuss hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31.“
Begründung:
11.01.2018 Einleitungsbeschluss
26.02.2018 Behördliche Grobabstimmung
07.06.2018 Öffentliche Plandiskussion
18.06.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
23.09.2019 Arbeitskreis I
07.11.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
16.12.2019 – 20.01.2020 Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 17.10.2019 – 18.11.2019 sind 4 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 16.12.2019 – 20.01.2020 sind zum Bebauungsplan-Entwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Im Nachgang der öffentlichen Auslegung ist am 04.02.2020 eine Stellungnahme eingegangen, deren Inhalt jedoch inhaltlich nicht durchgreift.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 06.02.2020 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Zum Bebauungsplan Groß Borstel 31 ist zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der städtebauliche Vertrag trifft neben der Umsetzungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Freiflächen und Außenanlagen und Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen und zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen. Außerdem enthält dieser die Verpflichtung zur Herstellung einer Kindertageseinrichtung und einer Tiefgarage mit 320 Stellplätzen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag Ersatzpflanzungen und Baumerhalt sowie Baumschutzmaßnahmen und die Begleitung durch einen Baumsachverständigen während der Bauzeit, die Herstellung einer öffentlichen Wegeverbindung sowie eine Duldungsverpflichtung für Fluglärm und deren Weitergabe an zukünftige Mieter und Eigentümer.
Die Fraktionssprecher des Stadtentwicklungsausschusses der Bürgerschaft haben die für den Bebauungsplan notwendige Änderung des Flächennutzungsplans "Wohnen südlich Papenreye in Groß Borstel" parallel zum Bebauungsplanverfahren Groß Borstel 31 mit Schreiben vom 29.05.2020 gebilligt.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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