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Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 (Petersenpark)
Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 16.12.2019 - 20.01.2020
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.06.2020
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2020 mit dem o.g. Thema befasst und mehrheitlich (bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31.

 

Begründung:

 

11.01.2018  Einleitungsbeschluss

26.02.2018  Behördliche Grobabstimmung

07.06.2018  Öffentliche Plandiskussion

18.06.2019  Beteiligung Träger öffentlicher Belange

23.09.2019  Arbeitskreis I

07.11.2019  StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

16.12.2019 20.01.2020 Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 17.10.2019 18.11.2019 sind 4 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 16.12.2019 20.01.2020 sind zum Bebauungsplan-Entwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Im Nachgang der öffentlichen Auslegung ist am 04.02.2020 eine Stellungnahme eingegangen, deren Inhalt jedoch inhaltlich nicht durchgreift.

 

 

Abwägung:

Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 06.02.2020 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.

 

 

Zum Bebauungsplan Groß Borstel 31 ist zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der städtebauliche Vertrag trifft neben der Umsetzungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Freiflächen und Außenanlagen und Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen und zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen. Außerdem enthält dieser die Verpflichtung zur Herstellung einer Kindertageseinrichtung und einer Tiefgarage mit 320 Stellplätzen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag Ersatzpflanzungen und Baumerhalt sowie Baumschutzmaßnahmen und die Begleitung durch einen Baumsachverständigen während der Bauzeit, die Herstellung einer öffentlichen Wegeverbindung sowie eine Duldungsverpflichtung für Fluglärm und deren Weitergabe an zukünftige Mieter und Eigentümer.

 

Die Fraktionssprecher des Stadtentwicklungsausschusses der Bürgerschaft haben die für den Bebauungsplan notwendige Änderung des Flächennutzungsplans "Wohnen südlich Papenreye in Groß Borstel" parallel zum Bebauungsplanverfahren Groß Borstel 31 mit Schreiben vom 29.05.2020 gebilligt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.