Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp) hier: Auswertung der 1. öffentlichen Auslegung und Kenntnisnahme der 2. öffentlichen Auslegung
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Busbetriebshofs der Hamburger Hochbahn AG am Mesterkamp zugunsten eines neuen, gemischt genutzten Quartiers geschaffen. Das zugrundeliegende städtebauliche Konzept ist 2016 aus einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb hervorgegangen. Auf den Neubauflächen können ca. 450 zusätzliche Wohneinheiten bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist insbesondere durch die Ausweisung gemischter Bauflächen entlang der Magistrale Hamburger Straße die Einbindung von gewerblichen Nutzungen geplant, mit dem Ziel eine nachbarschaftsverträgliche Mischung von Wohnen und Arbeiten im Quartier zu etablieren. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8 Hektar.
Die Einwendungen aus der ersten öffentlichen Auslegung vom 25.02.2019 bis 31.03.2019 wurden ausgewertet und das Auswertungspapier am 08.08.2019 an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) verschickt. Der Arbeitskreis II hat am 26.08.2019 stattgefunden. Den Unterlagen wurde zugestimmt.
Aufgrund der fortlaufenden Grundstücksverhandlungen mit den privaten Eigentümer*innen zur Herstellung der Erschließung (Planstraße 2) haben sich die weiteren Verfahrensschritte vorerst verzögert.
In der Zwischenzeit wurden die Planunterlagen noch einmal überarbeitet, ergänzt und korrigiert, so dass eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich wird. Eine erneute Kenntnisnahmeverschickung an die Träger öffentlicher Belange hat vom 04.10. – 15.10.2021 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. U.a. wurde zwischenzeitlich – in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen - das Luftschadstoffgutachten angepasst.
Eine Übersicht über die wesentlichen Anpassungen und Ergänzungen von Planzeichnung und Verordnung ist in der Anlage beigefügt. Die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ist für August/ September 2022 vorgesehen.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
31.03.2016 StekA Aufstellungsinformation
Vorstellung Planungsschritte und Öffentlichkeitsbeteiligung
23.02.2017 StekA Vorstellung der Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
28.09.2017 StekA Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion
25.01.2018 StekA Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
01.02.2018 StekA Auswertung ÖPD, nichtöffentlich
22.02.2018 StekA Auswertung ÖPD, öffentlich
27.09.-28.10.2018 Beteiligung TÖB
26.11.2018 Arbeitskreis I
31.01.2019 StekA Zustimmung zur 1. öffentlichen Auslegung
25.02.- 31.03.2019 1. öffentliche Auslegung
26.08.2019 Arbeitskreis II
04.10 – 15.10.2021 erneute Kenntnisnahme TÖB
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeine Wohngebiete
5-6 Geschosse (teilweise zwingend)
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen bzw. baukörperähnlichen Festsetzungen
GRZ 0,4 – 0,6
Urbane Gebiete
überwiegend 7 Geschosse, 15-geschossiger Hochpunkt, 2-geschossiges Quartiersgebäude (zwingend)
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,6 – 1,0
Kerngebiet
5-6 Geschosse
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,8
Gemeinbedarfsfläche „Kloster/ Kirche“
Bestandsgemäße Ausweisung (Denkmalschutz)
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,4
Gemeinbedarfsfläche „Schule/ Kita“
4 Geschosse
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen bzw. baukörperähnlichen Festsetzungen
GRZ 0,6
Straßenverkehrsflächen
Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Neuausweisung der öffentlichen Erschließungsstraßen „Planstraße 1“ und „Planstraße 2“
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Quartiersplatz
Begrünung
Dachflächen-, Tiefgaragenbegrünung
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Sonstige Festsetzungen
Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen (Ausnahme für Gewerbe in urbanen Gebieten)
Ausschluss von Nebenanlagen
Herstellung von förderfähigen Grundrissen (35 v.H.)
Nachrichtliche Übernahmen
Denkmalschutz Ensemble
Risikogebiet Sturmflut
Untersuchungen und Gutachten
Vertrag
Zur Umsetzung einzelner privater Vorhaben werden städtebauliche Verträge geschlossen. Über die Konzeptausschreibungsverfahren werden ebenfalls Regelungen zur Vergabe der städtischen Grundstücke getroffen.
Weiteres Vorgehen
Die 2. öffentliche Auslegung ist für August/ September 2022 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Auswertung der 1. öffentlichen Auslegung und die 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Süd 2 zur Kenntnis zu nehmen.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
Gesamtdokument: (Planzeichnung, Verordnung, Begründung, Übersicht über Anpassungen und Korrekturen seit 1. öff. Auslegung und Abwägungstabelle zur 1. öff. Auslegung