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Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp) hier: Auswertung der 1. öffentlichen Auslegung und Kenntnisnahme der 2. öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Busbetriebshofs der Hamburger Hochbahn AG am Mesterkamp zugunsten eines neuen, gemischt genutzten Quartiers geschaffen. Das zugrundeliegende städtebauliche Konzept ist 2016 aus einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb hervorgegangen. Auf den Neubauflächen können ca. 450 zusätzliche Wohneinheiten bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist insbesondere durch die Ausweisung gemischter Bauflächen entlang der Magistrale Hamburger Straße die Einbindung von gewerblichen Nutzungen geplant, mit dem Ziel eine nachbarschaftsverträgliche Mischung von Wohnen und Arbeiten im Quartier zu etablieren. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8 Hektar.

 

Die Einwendungen aus der ersten öffentlichen Auslegung vom 25.02.2019 bis 31.03.2019 wurden ausgewertet und das Auswertungspapier am 08.08.2019 an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) verschickt. Der Arbeitskreis II hat am 26.08.2019 stattgefunden. Den Unterlagen wurde zugestimmt.

 

Aufgrund der fortlaufenden Grundstücksverhandlungen mit den privaten Eigentümer*innen zur Herstellung der Erschließung (Planstraße 2) haben sich die weiteren Verfahrensschritte vorerst verzögert.

 

In der Zwischenzeit wurden die Planunterlagen noch einmal überarbeitet, ergänzt und korrigiert, so dass eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich wird. Eine erneute Kenntnisnahmeverschickung an die Träger öffentlicher Belange hat vom 04.10. – 15.10.2021 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. U.a. wurde zwischenzeitlich – in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen - das Luftschadstoffgutachten angepasst.

Eine Übersicht über die wesentlichen Anpassungen und Ergänzungen von Planzeichnung und Verordnung ist in der Anlage beigefügt. Die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ist für August/ September 2022 vorgesehen.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

31.03.2016 StekA  Aufstellungsinformation

    Vorstellung Planungsschritte und Öffentlichkeitsbeteiligung

23.02.2017 StekA  Vorstellung der Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen                                                         Wettbewerbs

28.09.2017 StekA  Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

25.01.2018 StekA  Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

01.02.2018 StekA  Auswertung ÖPD, nichtöffentlich

22.02.2018 StekA  Auswertung ÖPD, öffentlich

27.09.-28.10.2018  Beteiligung TÖB

26.11.2018   Arbeitskreis I 

31.01.2019 StekA  Zustimmung zur 1. öffentlichen Auslegung

25.02.- 31.03.2019  1. öffentliche Auslegung

26.08.2019   Arbeitskreis II

04.10 15.10.2021  erneute Kenntnisnahme TÖB

 

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Allgemeine Wohngebiete

5-6 Geschosse (teilweise zwingend)

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen bzw. baukörperähnlichen Festsetzungen

GRZ 0,4 – 0,6

 

Urbane Gebiete

überwiegend 7 Geschosse, 15-geschossiger Hochpunkt, 2-geschossiges Quartiersgebäude (zwingend)

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,6 – 1,0

 

Kerngebiet

5-6 Geschosse

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,8

 

Gemeinbedarfsfläche „Kloster/ Kirche“

Bestandsgemäße Ausweisung (Denkmalschutz)

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,4

 

Gemeinbedarfsfläche „Schule/ Kita“

4 Geschosse

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen bzw. baukörperähnlichen Festsetzungen

GRZ 0,6

 

Straßenverkehrsflächen

Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen

Neuausweisung der öffentlichen Erschließungsstraßen „Planstraße 1“ und „Planstraße 2“

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Quartiersplatz

 

Begrünung

Dachflächen-, Tiefgaragenbegrünung

Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

 

Sonstige Festsetzungen

Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen (Ausnahme für Gewerbe in urbanen Gebieten)

Ausschluss von Nebenanlagen

Herstellung von förderfähigen Grundrissen (35 v.H.)

 

Nachrichtliche Übernahmen

Denkmalschutz Ensemble

Risikogebiet Sturmflut

 

Untersuchungen und Gutachten

  • Schalltechnische Untersuchung
  • Luftschadstoffuntersuchung
  • Boden- und Altlastenuntersuchungen
  • Entwässerungskonzept
  • Landschaftsplanerische und artenschutzrechtliche Untersuchungen
  • Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung
  • Mobilitätskonzept
  • Funktionsplan

 

Vertrag

Zur Umsetzung einzelner privater Vorhaben werden städtebauliche Verträge geschlossen. Über die Konzeptausschreibungsverfahren werden ebenfalls Regelungen zur Vergabe der städtischen Grundstücke getroffen.

 

Weiteres Vorgehen

Die 2. öffentliche Auslegung ist für August/ September 2022 vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Auswertung der 1. öffentlichen Auslegung und die 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Süd 2 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Gesamtdokument: (Planzeichnung, Verordnung, Begründung, Übersicht über Anpassungen und Korrekturen seit 1. öff. Auslegung und Abwägungstabelle zur 1. öff. Auslegung

 

Lokalisation Beta

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