Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43 (Heidhörn) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen. Entlang der Fuhlsbüttler Straße werden die vorhandenen Gewerbe- und Einzelhandelsflächen entsprechend des bezirklichen Nahversorgungskonzepts gesichert. In den darüber liegenden Etagen werden neue Wohnungen errichtet. So entstehen neben weiteren Wohnungen ein einheitliches Bild an der Fuhlsbüttler Straße und damit ein Stadtraum mit höherer Aufenthaltsqualität, die sich auch in die Höfe erstreckt. Die insbesondere in den umliegenden Straßen vorzufindende Wohnnutzung bleibt auch vor dem Hintergrund des vorliegenden Denkmalschutzes erhalten.
Der im Blockinnenbereich vorhandene Gebäudekomplex der ehemaligen Nutzung als Frauenwohnheim bleibt bestehen und wird durch einen Anbau an die Neubebauung an der Fuhlsbüttler Straße nach Westen ergänzt. Die sich in die Höfe erstreckenden großflächigen Einzelhandelsnutzungen werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Grünstrukturen und Abstandsflächen weiterentwickelt.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,7 Hektar.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
28.11.2019 Einleitung des Verfahrens
27.01.2020 behördliche Grobabstimmung:
17.03.2020 Aufstellungsbeschluss:
13.03.-17.04.2020 Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
14.04.-14.05.2020 Frühzeitige Bürgerbeteiligung als frühzeitige öffentliche Auslegung
20.10.-20.11.2020 Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
26.01.2021 Änderung Aufstellungsbeschluss:
Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a des Baugesetzbuchs, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a des Baugesetzbuchs abgesehen.
Das Planverfahren wurde im März 2020 durch den Aufstellungsbeschluss N 2/20 eingeleitet, welcher im Januar 2021 geändert wurde. Das Verfahren umfasst den Geltungsbereich: Habichtsweg, Habichtsplatz, Schwalbenplatz, Heidhörn und Fuhlsbüttler Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428).
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis 1 wurde einvernehmlich verzichtet.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
4-5 Geschosse (Blockrand) sowie bis 8geschossig im Innenhof
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,4
Urbanes Gebiet
Gebäudehöhen 20 m bis 23 m über Gehweg
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,6
Kerngebiet
Gebäudehöhe 20 m
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,8
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebot für sieben Bäume
Ausweisung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Begrünung
Dachflächen-, Innenhof- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Denkmalschutz
Baudenkmal (Ensemble)
Untersuchungen und Gutachten
- Artenschutzgutachten
- Baumgutachterliche Stellungnahme
- Lärmtechnische Untersuchung
- Luftschadstoffgutachten
- Verschattungsstudie
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die Aufrechthaltung der Durchwegung im Bereich Schwalbenplatz 15a zur Fuhlsbüttler Straße.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Auslegung ist für Mai / Juni 2021 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zur Kenntnis zu nehmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.