21-2755

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43 (Fuhlsbüttler Straße /Heidhörn) hier: Auswertung der ersten öffentliche Auslegung und Beschluss der zweiten öffentlichen Auslegung - Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.10.2021
Sachverhalt

Beschlussempfehlung:

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.09.2021 mit o.g. Thematik befasst und mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE Linke folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der 2. öffentliche auf 2 Wochen verkürzten Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zuzustimmen.

 

 

Begründung:

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen. Entlang der Fuhlsbüttler Straße werden die vorhandenen Gewerbe- und Einzelhandelsflächen entsprechend des bezirklichen Nahversorgungskonzepts gesichert. In den darüber liegenden Etagen werden neue Wohnungen errichtet. So entstehen neben weiteren Wohnungen ein einheitliches Bild an der Fuhlsbüttler Straße und damit ein Stadtraum mit höherer Aufenthaltsqualität, die sich auch in die Höfe erstreckt. Die insbesondere in den umliegenden Straßen vorzufindende Wohnnutzung bleibt auch vor dem Hintergrund des vorliegenden Denkmalschutzes erhalten.

 

Der im Blockinnenbereich vorhandene Gebäudekomplex der ehemaligen Nutzung als Frauenwohnheim bleibt bestehen und wird durch einen Anbau an die Neubebauung an der Fuhlsbüttler Straße nach Westen ergänzt. Die sich in die Höfe erstreckenden großflächigen Einzelhandelsnutzungen werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Grünstrukturen und Abstandsflächen weiterentwickelt.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,7 Hektar.

 

Die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung vom 18.05.2021 bis 18.06.2021 wurden ausgewertet und das Auswertungspapier am 14.09.2021 an die Träger öffentlicher Belange mit einer Stellungnahmefrist von 2 Wochen verschickt. Auf den Arbeitskreis II konnte verzichtet werden.

 

 

Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird eine zweite Auslegung des B-Plans erforderlich, die für das vierte Quartal 2021 vorgesehen ist.

 

Inhalte der zweiten öffentliche Auslegung 4. Quartal 2021

Änderung bzw. Ergänzung in den §2-Regelungen der Verordnung

  • In die §2-Regelungen wurden Ergänzungen zu den Festsetzungen betreffend Lärmschutz, Überschreitung der Baugrenzen, Flachdächer, ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen an der Fuhlsbüttler Straße 220 und 222 usw. in Bezug auf die bestehenden denkmalgeschützten Gebäude aufgenommen.
  • Auf den Ausschluss von Staffelgeschossen wurde verzichtet.
  • Die Überschreitung der GRZ in beiden urbanen Gebieten (MU) wurde angepasst.
  • die Festsetzungen für Grünbelange wurden redaktionell überarbeitet.

 

Änderungen bzw. Ergänzungen im Planbild

  • Reduzierung der Gebäudehöhe im rückwärtigen Kerngebiet (MK) von 10 m auf 5 m für einen Teilbereich der überbaubaren Fläche an der Grundstückgrenze zum bestehenden allgemeinen Wohngebiet auf Flurstück 132.
  • Verzicht auf Festsetzung einer lichten Höhe im denkmalgeschützten Bestand.
  • Geringe Veränderung der Größe des urbanen Gebiets (MU) auf Flurstück 128.
  • Ergänzung der Linie „Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen“ im MU zwischen Flurstück 2498 und 128 sowie Anpassung der GRZ auf Flurstück 128.
  • Anpassung der GRZ im MU auf Flurstück 3952 im Eckbereich Fuhlsbüttler Straße/Heidhörn.
  • Aufnahme des Hinweises auf die soziale Erhaltensverordnung.

 

Änderung durch redaktionelle Ergänzungen in der Begründung

u.a.

  • Ergänzung der Beschreibung zur geplanten Höhenentwicklung an der Fuhlsbüttler Straße
  • Redaktionelle Ergänzungen zu den vorhandenen und geänderten §2-Festsetzungen in der Verordnung.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

28.11.2019 Einleitung des Verfahrens

27.01.2020 behördliche Grobabstimmung:

17.03.2020 Aufstellungsbeschluss: N 2/20

13.03.-17.04.2020 Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange

14.04.-14.05.2020  Frühzeitige Bürgerbeteiligung als frühzeitige öffentliche Auslegung

20.10.-20.11.2020 Beteiligung Träger öffentlicher Belange:

26.01.2021 Änderung Aufstellungsbeschluss

19.04.2021 Auslegungsbeschluss

18.05.-18.06.2021 Öffentliche Auslegung

14.09.2021   Auswertung Auslegung und Beteiligung der TÖB

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Allgemeines Wohngebiet

4-5 Geschosse (Blockrand) sowie bis 8geschossig im Innenhof

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,4

 

Urbanes Gebiet

IV Geschosse im denkmalgeschützten Bereich

Gebäudehöhen 20 m bis 23 m über Gehweg an der Fuhlsbüttler Str. u. in der Str. Heidhörn,

 

 

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,6, GRZ 0,7 und GRZ 0,8

 

Kerngebiet

Gebäudehöhe 20 m, im Innenhof 10 m und 5 m

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,8

 

Erhaltungsgebot

Erhaltungsgebot für sieben Bäume

Ausweisung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

 

Begrünung

Dachflächen-, Innenhof- und Tiefgaragenbegrünung

 

Straßenverkehrsflächen

Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen

 

Nachrichtliche Übernahmen

Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz Ensemble

Nachrichtliche Übernahme Erhaltungsbereich

 

Untersuchungen und Gutachten

-          Artenschutzgutachten

-          Baumgutachterliche Stellungnahme

-          Lärmtechnische Untersuchung

-          Luftschadstoffgutachten

-          Verschattungsstudie

 

Vertrag

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die Aufrechthaltung der Durchwegung im Bereich Schwalbenplatz 15a zur Fuhlsbüttler Straße.

 

Weiteres Vorgehen

Die 2. öffentliche auf 2 Wochen verkürzte Auslegung ist für das vierte Quartal 2021 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge