Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43 (Fuhlsbüttler Straße /Heidhörn) hier: Auswertung der ersten öffentliche Auslegung und Beschluss der zweiten öffentlichen Auslegung - Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Beschlussempfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.09.2021 mit o.g. Thematik befasst und mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE Linke folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der 2. öffentliche auf 2 Wochen verkürzten Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zuzustimmen.
Begründung:
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen. Entlang der Fuhlsbüttler Straße werden die vorhandenen Gewerbe- und Einzelhandelsflächen entsprechend des bezirklichen Nahversorgungskonzepts gesichert. In den darüber liegenden Etagen werden neue Wohnungen errichtet. So entstehen neben weiteren Wohnungen ein einheitliches Bild an der Fuhlsbüttler Straße und damit ein Stadtraum mit höherer Aufenthaltsqualität, die sich auch in die Höfe erstreckt. Die insbesondere in den umliegenden Straßen vorzufindende Wohnnutzung bleibt auch vor dem Hintergrund des vorliegenden Denkmalschutzes erhalten.
Der im Blockinnenbereich vorhandene Gebäudekomplex der ehemaligen Nutzung als Frauenwohnheim bleibt bestehen und wird durch einen Anbau an die Neubebauung an der Fuhlsbüttler Straße nach Westen ergänzt. Die sich in die Höfe erstreckenden großflächigen Einzelhandelsnutzungen werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Grünstrukturen und Abstandsflächen weiterentwickelt.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,7 Hektar.
Die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung vom 18.05.2021 bis 18.06.2021 wurden ausgewertet und das Auswertungspapier am 14.09.2021 an die Träger öffentlicher Belange mit einer Stellungnahmefrist von 2 Wochen verschickt. Auf den Arbeitskreis II konnte verzichtet werden.
Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird eine zweite Auslegung des B-Plans erforderlich, die für das vierte Quartal 2021 vorgesehen ist.
Inhalte der zweiten öffentliche Auslegung 4. Quartal 2021
Änderung bzw. Ergänzung in den §2-Regelungen der Verordnung
Änderungen bzw. Ergänzungen im Planbild
Änderung durch redaktionelle Ergänzungen in der Begründung
u.a.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
28.11.2019 Einleitung des Verfahrens
27.01.2020 behördliche Grobabstimmung:
17.03.2020 Aufstellungsbeschluss: N 2/20
13.03.-17.04.2020 Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
14.04.-14.05.2020 Frühzeitige Bürgerbeteiligung als frühzeitige öffentliche Auslegung
20.10.-20.11.2020 Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
26.01.2021 Änderung Aufstellungsbeschluss
19.04.2021 Auslegungsbeschluss
18.05.-18.06.2021 Öffentliche Auslegung
14.09.2021 Auswertung Auslegung und Beteiligung der TÖB
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
4-5 Geschosse (Blockrand) sowie bis 8geschossig im Innenhof
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,4
Urbanes Gebiet
IV Geschosse im denkmalgeschützten Bereich
Gebäudehöhen 20 m bis 23 m über Gehweg an der Fuhlsbüttler Str. u. in der Str. Heidhörn,
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,6, GRZ 0,7 und GRZ 0,8
Kerngebiet
Gebäudehöhe 20 m, im Innenhof 10 m und 5 m
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,8
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebot für sieben Bäume
Ausweisung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Begrünung
Dachflächen-, Innenhof- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Nachrichtliche Übernahmen
Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz Ensemble
Nachrichtliche Übernahme Erhaltungsbereich
Untersuchungen und Gutachten
- Artenschutzgutachten
- Baumgutachterliche Stellungnahme
- Lärmtechnische Untersuchung
- Luftschadstoffgutachten
- Verschattungsstudie
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die Aufrechthaltung der Durchwegung im Bereich Schwalbenplatz 15a zur Fuhlsbüttler Straße.
Weiteres Vorgehen
Die 2. öffentliche auf 2 Wochen verkürzte Auslegung ist für das vierte Quartal 2021 vorgesehen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Planzeichnung, Verordnung, Begründung, Auswertung Stellungnahmen