Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43 (Fuhlsbüttler Straße /Heidhörn) Auswertung der 2.öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans hier: Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 24.03.2022 Bezirksversammlung Ö 9.2
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.02.2022 mit dem o.g. Thema (s. Drucksache 21-3084) befasst und mehrheitlich die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet.
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43.“
Hintergrund:
Im Rahmen der 2.öffentlichen Auslegung vom 07.12 bis 21.12.2021 zum Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
28.11.2019 Einleitung des Verfahrens
27.01.2020 behördliche Grobabstimmung
17.03.2020 Aufstellungsbeschluss: N 2/20
13.03.-17.04.2020 Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
14.04.-14.05.2020 Frühzeitige Bürgerbeteiligung als frühzeitige öffentliche Auslegung
20.10.-20.11.2020 Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
26.01.2021 Änderung Aufstellungsbeschluss
19.04.2021 Auslegungsbeschluss
18.05.-18.06.2021 Öffentliche Auslegung
14.09.2021 Auswertung Auslegung und Beteiligung der TÖB
15.11.2021 Auslegungsbeschluss (2. Öffentliche Auslegung)
07.12.-21.12.2021 2.öffentliche Auslegung (verkürzt)
Abwägung:
Aus der 2.öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 13.01.2022 informiert, auf die Durchführung eines Arbeitskreises II kann verzichtet werden.
Zur Umsetzung eines Vorhabens auf Flurstück 128 wird ein städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Barmbek-Nord 43 zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord und dem Eigentümer der Flurstücke 128 und 4084 der Gemarkung Barmbek abgeschlossen.
Wesentlicher Inhalt des Vertrages soll die Aufrechterhaltung der Durchwegung im Bereich Schwalbenplatz 15a zur Fuhlsbüttler Straße sein. Weiter trifft der städtebauliche Vertrag inhaltliche Regelungen zum Baumerhalt und die Begleitung eines Baumsachverständigen während der Bauzeit zum Baumschutz und zu bestimmten Begrünungsmaßnahmen.
Die Unterzeichnung des Vertrages soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
keine
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