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Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 41 (Wiesendamm) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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02.03.2023
Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Das Plangebiet ist Teil eines großen Flurstücks (Nr. 1952), das sich entlang des Wiesendamms erstreckt. Auf dem östlichen Grundstücksteil wurde als Konversionsmaßnahme in den alten Gewerbehallen ein neues kulturelles Zentrum, die „Theatermeile“ für unterschiedliche Nutzer entwickelt (Wiesendamm 24-28). Die städtische Sprinkenhof GmbH hat als Eigentümerin dafür die östlichen Bestandsgebäude für verschiedene Nutzer aus der Theaterszene ausgebaut. Der westliche Bereich des Grundstücks (Wiesendamm 30) wird für diese Nutzungen nicht benötigt und bietet sich daher für eine ergänzende Neubebauung an.

Mit dem Bebauungsplan Barmbek-Nord 41 soll nun neues Planrecht für den westlichen Teilbereich des Flurstücks 1952, Wiesendamm 30, geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans Barmbek-Nord 41 ist es, neue Arbeitsstätten in zentraler und eine gut an den ÖPNV angeschlossene Lage zu schaffen, die Nachnutzung planungsrechtlich zu definieren sowie die neuen städtebaulichen Ziele zu sichern. Hierzu soll ein Kerngebiet festgesetzt werden. Die Flächen in direkter Lage am Barmbeker Stichkanal sollen mit einer Neubebauung für eine Nachnutzung entwickelt und durch öffentlichkeitswirksame Nutzungen in den Erdgeschossen aufgewertet werden. Durch eine bauliche Öffnung zum Kanal hin sollen erstmalig für die Öffentlichkeit attraktive Außenräume mit Aufenthaltsqualität geschaffen werden.

Zur Ermittlung der optimalen städtebaulichen und hochbaulichen Konfiguration, der Dichte und Höhenentwicklung sowie der Erschließungsmöglichkeiten hat die städtische Sprinkenhof GmbH in 2018/2019 ein städtebaulich-hochbauliches Gutachterverfahren durchgeführt. Dieses Konzept liegt dem Bebauungsplan zugrunde.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,09 Hektar.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

 

22.08.2019 Vorstellung der Planung im StekA

26.08.2019 Behördliche Grobabstimmung

19.02.2021 Aufstellungsbeschluss

05.03.-31.03.2020 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

27.02.2020 Öffentliche Plandiskussion

31.03.2020  Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im HA (nicht-öffentlich)

01.10.-03.11.2020 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange                

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

 

Das Planverfahren wurde im Februar 2021 durch den Aufstellungsbeschluss N 4/21 eingeleitet. Dieser wird zusammen mit der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung angepasst, da der Geltungsbereich entlang des Wiesendamms geringfügig erweitert wurde. Das Verfahren umfasst den Geltungsbereich: Wiesendamm – Barmbeker Stichkanal – nördliche Grenze Flurstück 1952 – über das Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 427).

 

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis I wurde einvernehmlich verzichtet.

 

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

 

Kerngebiet

-          Kerngebiet (MK) mit Ausschluss von Wohnungen, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, Vergnügungsstätten sowie großflächige Einzelhandelsbetriebe

-          Grundflächenzahl (GRZ) 1,0

-          Festsetzung von zwingenden Gebäudehöhen (siehe Planzeichnung)

-          Baukörperbezogene Ausweisung der überbaubaren Flächen zur Sicherung des aus einem städtebaulich-hochbaulichen Gutachterverfahrens hervorgegangenen Entwurfs

-          Stellplätze sind im Wesentlichen nur in einer Tiefgarage zulässig

-          Festsetzung eines Gehrechts

-          Festsetzungen zum Lärm- und Erschütterungsschutz

-          Festsetzung zur Oberflächenentwässerung

 

Private Grünfläche

-          Bepflanzung mit standortgerechten Sträuchern und Bäumen

-          Erhaltung von Bäumen in der Böschung

-          Festsetzung eines Gehrechts

-          Zulässigkeit einer Treppenanlage

 

Erhaltungsgebot

-          Erhaltungsgebot für einen Baum

 

 

 

 

Begrünung & Artenschutz

-          Anpflanzgebot von Bäumen und Festsetzung einer anteilig offenen Vegetationsfläche

-          Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung

-          Festsetzung zu Bäumen mit Habitatfunktionen/ CEF-Maßnahmen

-          Festsetzung zu Außenleuchten

-          Vorbeugende Festsetzung zur Vermeidung von Vogelschlag

 

Straßenverkehrsflächen

-          Verkleinerung der Straßenverkehrsfläche Wiesendamm (Teilfläche von Flurstück 526) zu Gunsten von Kerngebietsfläche um ca. 310 m2

 

Denkmalschutz

-          Denkmalschutz Einzelanlage (Stichkanalbrücke)

 

Untersuchungen und Gutachten

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum Bebauungsplan Barmbek-Nord 41 durchgeführt:

 

-          Schalltechnische Untersuchung zum Bahn-, Verkehrs- und Gewerbelärm (Februar 2020)

-          Erschütterungsgutachten zum Bahnverkehr (Februar 2020)

-          Luftschadstoffe: Überschlägige Einschätzung mittels Checkliste (September 2020)

-          Orientierende Schadstoffuntersuchung von Boden und Oberboden (April 2020)

-          Detailuntersuchung zum Boden (Oktober 2020)

-          Entwässerungskonzept zum Funktionsplan (Februar/März 2023)

-          Baumkartierung (Februar 2020)

-          Artenschutzfachgutachten (Oktober 2020)

 

Vertrag

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Die öffentliche Auslegung und die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist für März/April 2023 vorgesehen. Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird der Geltungsbereich des Plangebiets geringfügig vergrößert.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 41 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

Anhänge

1 Gesamtdokument ( Planzeichnung, Verordnung, Begründung)