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Bebauungsplan Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp)
hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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31.01.2019
Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung der Flächen des Busbetriebshofes der Hamburger Hochbahn südlich der Weidestraße nach dessen Verlagerung geschaffen werden. Geplant ist ein neues gemischtes Quartier, um einerseits dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und andererseits innerstädtische Arbeitsplätze anzubieten. Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf wurde zu einem Funktionsplan weiterentwickelt und bildet die planerische Grundlage für den Bebauungsplan. Das neue Quartier fügt sich mit einer fünf- bis sechsgeschossigen Bebauung aus Zeilen und Punkthäusern in die umgebenden Strukturen ein. In dem allgemeinen Wohngebiet können etwa 450 Wohneinheiten sowie zwei Kindertagesstätten neu entstehen. Zur Erschließung sind neue Straßenverkehrsflächen sowie ein Quartiersplatz vorgesehen.

Das Plangebiet ist über das eigentliche Gelände des Busbetriebshofes hinaus bis an die umgrenzenden Straßenräume erweitert worden, da insbesondere das direkte Umfeld und die Randbereiche der benachbarten Hauptverkehrsstraße Hamburger Straße mittel- bis langfristig neu geordnet werden sollen. Damit ist die Einbindung von gewerblichen Nutzungen (etwa 37.000 m2 BGF) in Blockstrukturen geplant, mit dem Ziel eine nachbarschaftsverträgliche Mischung von Wohnen und Arbeiten zu etablieren. Diese Bereiche sollen als urbane Gebiete bzw. Kerngebiet festgesetzt werden. Die bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen der katholischen Kirche, Kloster, Schule und Kita werden planungsrechtlich gesichert.

 

Da das geltende Planrecht des Durchführungsplans D84A vom 04.04.1961 (GVBl. 1961 S.133),  zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 511, 513) für den Busbetriebshof „Fläche für besondere Zwecke H.H.A." festsetzt, ist neues Planrecht erforderlich.

 

 

Es wird angestrebt, die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Wohnungen und des öffentlichen Raumes sowie die Einbindung sozialer Einrichtungen im Sinne einer inklusiven Stadtentwicklung auszurichten, um mit dem neuen Quartier Mesterkamp einen Wohn-, Arbeits- und Begegnungsraum zu schaffen, der allen Menschen unabhängig von individuellen Einschränkungen eine Teilhabe ermöglicht.

 

 

Historie

31.03.2016StekAAufstellungsinformation

31.03.2016StekAVorstellung Öffentlichkeitsbeteiligung/Planungsschritte

08.09.2016StekAVorstellung Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung

23.02.2017StekAVorstellung Ergebnisse städtebaul.-freiraumpl. Wettbewerb

28.09.2017StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

25.01.2018StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)

01.02.2018StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich

22.02.2018StekAAuswertung ÖPD, öffentlich

27.09.2018 -28.10.2018Beteiligung TÖB

26.11.2018Arbeitskreis I

 

 

Verfahren

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N3/17 vom 05.05.2017 (Amtl. Anz. Nr. 37, S. 765) eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich Elsastraße - Weidestraße - Hamburger Straße - Berthastraße im Stadtteil Barmbek-Süd (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 421). Im Rahmen des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Änderungen bzw. Berichtigungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms sind nicht erforderlich.

 

Es wurden folgende wesentliche Planinhalte festgelegt:

Allgemeine Wohngebiete „WA1“-„WA5“: Bestandsbereiche an Weidestraße und Berthastraße, Neubauflächen an Elsastraße und im zentralen Bereich des Plangebietes, überwiegend Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,4 - 0,5; V-VI Geschosse

 

Urbane Gebiete „MU1“-„MU3“ an der Hamburger Straße sowie auf dem Quartiersplatz:

GRZ 0,6 - 1,0; V-VI Geschosse, ein Hochpunkt mit XV Geschossen, Quartierszentrum mit II Geschossen; Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

 

Kerngebiet MK Hamburger Straße/Berthastraße:

GRZ 0,8; V-VI Geschosse, Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

 

Gemeinbedarfsflächen Kirche/Kloster und Schule/Kita:

GRZ 0,4/ 0,5; II/ IV Geschosse; Baugrenzen mit Baukörperfestsetzung für Kirche/Kloster, Baufenster für Schule/Kita

 

Öffentliche Straßenverkehrsfläche: Hamburger Straße, Weidestraße, Berthastraße, Elsastraße z.T. mit geringen Flächenerweiterungen; Neuausweisung Planstraßen 1 und 2 sowie Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Quartiersplatz:

 

Private Grünfläche:

grüne Wegeverbindung mit Gehrecht

 

Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz

Denkmalensemble Kirche St. Sophien und Kloster St. Johannis

 

 

 

Untersuchungen und Gutachten

-            Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb

-            Funktionsplan auf der Grundlage des Siegerentwurfs

-            Gestaltungshandbuch

-            Schalltechnische Untersuchung

-            Luftschadstoffuntersuchung

-            Historische Erkundung von altlastenverdächtigen Flächen

-            Orientierende Schadstoffuntersuchung von Boden und Oberboden

-            Entwässerungskonzept zum Funktionsplan

-            Baumkartierung

-            Landschaftsplanerischer Fachbeitrag

-            Artenschutzfachgutachten

-            Brutvogel- und Fledermauserfassung

-            Verkehrstechnische Untersuchung Erschließung Mesterkamp

 

Eine Ergänzung der Verkehrsuntersuchung für den Knoten Weidestraße/Elsastraße ist beauftragt, verzögert sich jedoch aufgrund von örtlichen Bauarbeiten. Ein Mobilitätskonzept wird in Kürze fertiggestellt.

 

 

Wesentliche Unterschiede zur Planfassung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:

-        Anpassungen der Straßenverkehrsflächen zwischen Planstraße 1 und Quartiersplatz

-        Fortsetzung der Planstraße 2 bis zur Hamburger Straße als öffentliche Straßenverkehrsfläche (statt Privaterschließung im urbanen Gebiet), entsprechend Anpassung der Abgrenzung zum Quartiersplatz

-        dlicher Baublock an Hamburger Straße Kerngebiet statt urbanes Gebiet

-        Ergänzung von Festsetzungen zum Lärmschutz und zum Ausschluss von Wohnen

 

Die Anlagen entsprechen den Verschickungsunterlagen der Kenntnisnahme-Verschickung an die Träger öffentlicher Belange vor der öffentlichen Auslegung. Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung können sich noch redaktionelle Änderungen ergeben.

 

Die öffentliche Auslegung ist für Februar/März 2019 vorgesehen.

 

Das Erzbistum Hamburg arbeitet derzeit an einem Finanzierungskonzept, um den Schulstandort der katholischen Schule St. Sophien im Plangebiet zu erhalten. Hierzu bestehen Planungen, die bisherige Grundschule und Kita um eine zweizügige Stadtteilschule zu erweitern und zum Sophiencampus auszubauen. Für den Neubau der erforderlichen Klassen-, Fach- und Nebenräume, die Mensa und eine neue Sporthalle ist eine Erweiterung des Schulgeländes erforderlich. Hierfür käme voraussichtlich das südlich der Schule liegende westliche Baufeld des „WA3“ in Frage. Die Bezirksverwaltung unterstützt die Erhaltung des Schulstand­ortes und würde bei einem gesicherten Finanzierungskonzept, das bis Sommer 2019 vorliegen muss, eine entsprechende Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche der Schule befürworten. Gleichwohl soll das Bebauungsplan-Verfahren mit den bisherigen Ausweisungen fortgeführt werden, um die zeitlichen Zielvorgaben für den dringend benötigten Wohnungsbau nicht zu gefährden.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

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Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Süd 2 zur Kenntnis zu nehmen.