Baumschutz durch Baumpflege: Nutzende bezirklicher Flächen auf Pflichten hinweisen Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Ö 5.1
Das Bezirksamt Hamburg-Nord verwaltet eine Vielzahl öffentlicher Flächen. Ein Teil davon wird zur Nutzung an andere Institutionen vergeben, dazu zählen vor allem Sportanlagen und Flächen von Bauspielplätzen sowie andere Jugendeinrichtungen. Viele dieser Flächen weisen einen zum Teil alten Baumbestand auf. Dieser trägt nicht nur zu einem ansprechenden Umfeld bei, sondern erfüllt auch vielerlei Funktionen. Beispielhaft seien Beschattung, Abkühlung der Umgebung, Nutzbarkeit für das freie Spielen und natürlich die Habitatfunktion für verschiedenste Tierarten genannt.
Bäume in der dicht besiedelten Stadt müssen aus Gründen der Sicherheit für Bürger*innen (Verkehrssicherungspflicht) regelmäßig auf Schäden und Gefahren für Menschen, die sich in ihrem Umfeld aufhalten, kontrolliert werden. Dadurch gelingt es oft, Schäden so frühzeitig zu erkennen, dass diese durch Pflegemaßnahmen behoben werden können, ohne dass der ganze Baum gefällt werden muss. Bei Straßenbäumen und Bäumen auf Grünflächen übernimmt das die Bezirksverwaltung. Bei vergebenen Flächen geht die Zuständigkeit für die Verkehrssicherung (Kontrolle und Pflege der Bäume) auf diese über.
Allein seit 2018 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord Sondermittel in Höhe von insgesamt über 176.000 € dafür aufgewendet, Kontroll-, Pflege- und Fällmaßnahmen auf bezirklichen Grundstücken, die an Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen vergeben sind, zu ermöglichen. Notwendig sind diese unter anderem, um die weitere sichere Nutzung der betroffenen Flächen zu ermöglichen. Die hohe Zahl von Sondermittelanträgen und die teils hohen Summen, die aufgerufen werden, lassen vermuten, dass Kontrollen und Pflege der Bäume auf manchen Grundstücken länger vernachlässigt wurden. Hier gibt es möglicherweise ein Informationsdefizit, das behoben werden sollte.
Auch wenn die Bezirksversammlung durch Sondermittel im Einzelfall Pflegemaßnahmen zum Baumerhalt und zum Erhalt der Nutzbarkeit der Fläche unterstützt, ist es auf Dauer nicht möglich, die Nutzenden bezirklicher Grundstücke von der Finanzierung ihrer Pflichtaufgabe zu entbinden. Die Kosten für eine regelmäßige Baumkontrolle und -pflege müssen – so wie alle anderen Unterhaltskosten von Flächen – eingeplant und aus den jeweiligen Einnahmen bestritten werden.
Anders verhält es sich bei Einrichtungen der Jugendhilfe wie Bauspielplätzen oder Jugendclubs, die über Zuwendungen finanziert werden. Dort ist bislang nicht vorgesehen, Rückstellungen für Baumpflege-Maßnahmen zu bilden. Hier bedarf es insgesamt einer Lösung, denn es ist erwünscht, dass Kinder und Jugendliche ein naturnahes, ansprechendes Umfeld vorfinden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Timo B. Kranz Angelika Bester
Angelina Platz Sebastian Haffke
Christoph Reiffert
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu 2. wie folgt Stellung:
Da es sich bei den betreffenden Flächen um Liegenschaften des Bezirksamtes Hamburg-Nord handelt, sind die jeweiligen vertraglichen Regelung zu den Überlassungen der Flächen an Einrichtungen der Jugendhilfe im Einzelfall zu berücksichtigen, in dem u.a. auch die Zuständigkeiten zur Pflege der Außenanlage zu regeln sind.
Sofern die individuellen vertraglichen Regelungen im Rahmen der Überlassung der bezirklichen Liegenschaften eine Finanzierung der geplanten Maßnahmen zur Verstärkung des Baumschutzes/der Baumpflege über die Rahmenzuweisung zu Folge haben, obliegt es der bezirklichen Planungshoheit, diese im Rahmen der bestehenden Mittel der Rahmenzuweisungen zu berücksichtigen bzw. über die im Haushaltsplan-Entwurf ab 2023 veranschlagten Erhöhungen bei den Rahmenzuweisungen abzudecken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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