21-1204

Barrierefreies Überqueren der Straße Finkenau
zwischen Senioren- und Pflegeheim und U-Bahnbrücke
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses
Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.06.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Vorsitz der Bezirksversammlung wird gebeten einen Vor-Ort-Termin mit den betroffenen Anwohnern zu vereinbaren und zudem mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen, um zu klären, wie ein barrierefreies Überqueren der Finkenau an dieser Stelle ermöglicht werden kann. Die erforderlichen Maßnahmen sollen dann schnellst-möglich umgesetzt werden.

 

 

Begründung:

 

Gehbehinderte Menschen und Menschen in Rollstühlen und mit Rollatoren können am Senioren- und Pflegeheim, Finkenau 11, die Straße nicht queren. Der Grund ist eine Abwasserrinne auf der Fahrbahn – beidseitig. Sie bleiben mit ihren Rollstühlen dort hängen, kippen aus ihnen dadurch heraus. Ihnen ist es aber nicht möglich, in unmittelbarer Nähe eine andere Querung zu wählen, denn sie sind auf einen abgesenkten Bordstein angewiesen.

 

Bei der Planung des Quartiers Finkenau galt es, für die Anwohner gute Anbindungen zum ÖPNV zu schaffen. Dieses wurde mithilfe eines Weges von der Leo-Leistikow-Allee in Richtung U-Bahn Mundsburg und zum Ärztehaus am Lerchenfeld gegeben. Dieser Weg ist aber verwaltungsrechtlich nur für private Rettungswege beidseitig zur Finkenau ausgelegt und somit - laut Bezirksamt - nicht als großzügige Gehwege anzusehen. Laut Bezirksamt ist die Fläche nach allen aktuellen Richtlinien und damit regelkonform hergestellt. Dadurch stellt die Auffahrt keine Straßenquerung dar.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.