21-4397.1

Barrierefreies Bauen im Schulneubau Grellkamp Stellungnahme der Finanzbehörde

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.06.2023
Sachverhalt

 

Am 24.1.2023 hatte der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) einstimmig beschlossen, eine für den Schulbau Hamburg zuständige Person einzuladen, um sich über die Standards barrierefreier Schulneubauten zu informieren zu lassen und insbesondere die Frage zu klären, ob der Schulneubau am Grellkamp den Standards für barrierefreies Bauen entspricht [1].

Zur Sitzung am 28.3.2023 äußerte sich die Finanzbehörde zu den Kritikpunkten des o.g. Antrags in einer Stellungnahme schriftlich und Referierende des Schulbaus berichteten im Ausschuss [2].

Sowohl die Abgeordneten der Fraktionen als auch Vertreter*innen des zu dieser Sitzung eingeladenen Inklusionsbeirats waren überhaupt nicht zufrieden mit dem Bericht sowie den Rückmeldungen durch Schulbau Hamburg. Die im o.g. Antrag benannten Kritikpunkte blieben von Schulbau Hamburg unbeantwortet. Vor allem konnte nicht nachvollzogen werden, warum der Bau des barrierefreien Sanitärraums im Klassenhaus im 2. OG geplant wurde, statt im EG, da das Erreichen des Sanitärraums durch Rollstuhlnutzer*innen im oberen Geschoss mit größerem zeitlichem Aufwand verbunden wäre.

Schulbau Hamburg verwies darauf, dass man sich bei der Bauplanung neben dem Planungsleitfaden zu barrierefreiem Bauen öffentlicher Gebäude nach DIN 18040-1 auch am „Planungsleitfaden Barrierefreies Bauen an staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg – SBH und GMH“ orientiere. Dieser Leitfaden bestimmt, dass jede inklusive Schule bauliche Bedarfe für eine so genannte Phase 0 erstellt, wo Anforderungen für barrierefreies Bauen und Inklusion aller Nutzenden festgelegt würden. Da sich individuelle Bedarfe ändern könnten, wären daher auch nach Fertigstellung der Gebäude Änderungen wie selbstöffnende Türen denkbar, so die Anmerkung von Schulbau in der Sitzung.

Diese Praxis der Phase 0 je nach individuellem Bedarf als Voraussetzung für barrierefreie Schulbauten wurde jedoch von den Abgeordneten und Vertreter*innen des Inklusionsbeirats sehr kritisch gesehen, da sie eine allgemeine Umsetzung inklusiver Schulen in Hamburg behindere.

Grundsätzlich äußerten die Abgeordneten und Vertreter*innen des Inklusionsbeirats weiterhin Kritik am Schulneubau, da dieser nicht den Leitlinien der Gleichstellungen von Menschen mit Behinderungen entspräche.

Die Ausschussmitglieder des BKS halten ihre Kritik am Schulneubau Grellkamp in Bezug auf das barrierefreie Bauen aufrecht.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der Behörde für Schule und Berufsbildung und gegenüber Schulbau Hamburg dafür einzusetzen, dass

  1. der im Klassenhaus des Schulstandorts Grellkamp vorgesehene barrierefreie Sanitärraum nicht im 2. Obergeschoss, sondern im Erdgeschoss eingebaut wird. Wenn möglich, sollen auf allen Geschossen barrierefreie Sanitärräume geschaffen werden;
  2. eine Einschätzung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zum Neubau Grellkamp eingeholt wird. Auch möge die Senatskoordinatorin eine Einschätzung dazu abgeben, inwieweit die an einer Phase 0 orientierte individuell gestaltete Planung barrierefreien Bauens insgesamt eine flächendeckende Inklusion erschwert.

 

Für die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz, Dr. Anıl Kaputanoğlu

Für die SPD-Fraktion: Angelika Bester, Lena Otto

Für die CDU-Fraktion Dr. Andreas Schott, Dr. Petra Sellenschlo

Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Dr. Wieland Schinnenburg

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

 

Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

zu 1. und 2.:

SBH | Schulbau Hamburg (SBH) hat mit der Antwort zu der BV-Drs. 21-1441.1 bereits ausführlich zum Sachverhalt Stellung genommen. Zudem haben Referierende von SBH im Rahmen der Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur und Sport die Planungen und die zu Grunde liegenden Regelungen ausführlich vorgestellt und erläutert.

 

Die Planungen wurden in der Folge angepasst: Wie im Petitum erbeten, wird zusätzlich zu einem barrierefreien WC im zweiten Obergeschoss des Klassenhauses auch ein barrierefreies WC im Erdgeschoss eingebaut. Die Umplanung des ersten Obergeschosses zugunsten eines weiteren barrierefreien WCs ist noch nicht abgeschlossen. Soweit technisch noch umsetzbar, wird auch hier ein solcher Sanitärraum installiert, sodass davon auszugehen ist, dass auf allen Ebenen, zumindest aber im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss, ein barrierefreier Sanitärraum vorhanden sein wird.

 

Grundsätzlich konkretisieren die im Planungsleitfaden „Barrierefreies Bauen an staatlichen Schulen der FHH“ definierten Standards die DIN 18040-1 für den Schulbau und stellen die Grundlage für alle Neubauten der Hamburger Schulgebäude dar.

 

Die sogenannte Phase Null bildet dabei einen wichtigen Prozess-Schritt in den Bauprojekten von Schulbau Hamburg, in dem die zusätzlichen Bedarfe der Nutzer hinsichtlich ihrer pädagogischen Konzepte und Schwerpunkte konkretisiert werden. Dabei wird in Abstimmung mit der Schulleitung das Konzept zur Barrierefreiheit erstellt und die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzziele zur Erreichung der Barrierefreiheit vereinbart.

 

Aufgrund der vorhandenen und etablierten Vorgaben und Richtlinien für die barrierefreie Ausgestaltung von Schulgebäuden sieht SBH die erneute Einbindung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung als entbehrlich an. Der Bezirksversammlung steht es aber frei, die Senatskoordinatorin selbst einzubinden.

 

Petitum/Beschluss
Anhänge

 

Keine