21-0920

Barrierefreier Ausbau / Sanierung der Zuwegungen zum Alsterwanderweg
Rückbau asphaltierte Zuwegung zum Alsterwanderweg /ggü. Schluchtweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.03.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord prüft gegenwärtig den barrierefreien Ausbau der gegenwärtig insgesamt 6 Zuwegungen zum Alsterwanderweg östlich der U-Bahn Station Klein Borstel bis zur Bezirksgrenze nach Wandsbek.

Dabei ist die Zuwegung westlich Haus Nr. 155, insbesondere aber auch der asphaltierte Weg östlich Haus Nr. 167 ggü. Schluchtweg in den Fokus geraten.

 

Während die Zuwegung westlich Haus Nr. 155 grundsätzlich barrierearm mit einer max.

Steigung von 6% ausgebaut werden kann, wäre dies bei dem asphaltierten Weg östlich Haus Nr. 167 (ggü. Schluchtweg) nicht ohne weiteres möglich.

Aktuell zeigt sich dort der asphaltierte Gehweg aufgrund zahlreicher Schadstellen im Asphalt-Belag stark sanierungsbedürftig. Dazu kommt, dass der Weg von Fahrrad- und Rollstuhlfahrern aufgrund der starken Steigung (z.T. >10%) nicht gefahrlos befahren werden kann.

In der Vergangenheit ist es in diesem Bereich bereits zu einer Reihe von gefährlichen Situationen und Unfällen gekommen.

 

Ein barrierefreier Ausbau dieses Weges in der erforderlichen Breite wäre aufgrund der örtlich beengten Gegebenheiten, der Hanglage, des waldartigen Gehölzbestandes und der starken bereits genannten Steigungsverhältnisse nur mit weitreichenden Eingriffen in den Naturraum und den damit verbundenen hohen Kosten realisierbar.

 

Eine besondere Bedeutung kommt daher der ca. 200 m weiter westlich (auf Höhe von

Haus-Nr. 155) gelegenen Zuwegung zu, die durch das Bezirksamt barrierearm (max. Steigung von 6%, Zwischenpodeste, Bankplätze) ausgebaut werden soll, damit eine gefahrlose Zugänglichkeit für alle Besucher der Grünanlage an dieser Stelle gewährleistet ist.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass damit eine alternative Zugangsmöglichkeit zum

Alsterwanderweg in zumutbarer Entfernung existiert schlägt das Bezirksamt vor, den Weg

östlich Haus Nr. 167 aufzulösen und zurückzubauen, da der Aufwand für einen barrierefreien Ausbau in keinem Verhältnis zum erwartenden Nutzen steht und eine einfache Sanierung der Wegedecke nicht beseitigen würde.

 

Der Bereich kann in Folge entsiegelt und der Landschaftsraum mit heimischen Gehölzen neu bepflanzt und zugunsten der Biodiversität und Flächenentsiegelung entwickelt werden.

Die Böschungssituation wird dabei entlastet und auf aufwendige Hangsicherungsmaßnahmen kann verzichtet werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz