Barrierefreien nördlichen Zugang in den U-Bahnhof Sengelmannstraße erstellen
Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Der U-Bahnhof Sengelmannstraße ist eine Station der Linie U1 am Südrand des Stadtteils Alsterdorf, auf der Grenze zur City Nord, die zu Winterhude gehört. Die Anlage verfügt über zwei jeweils über 120 Meter lange Mittelbahnsteige. Von ihnen ist aber lediglich der südliche in Betrieb. Sein Zugang befindet sich etwa in der Mitte und ist verbunden mit einer Unterführung des Bahndamms, der auf der Südseite zu einer Wendeanlage führt, an der seit ein paar Jahren einige Fahrten der Buslinie 118 enden.
Der nördliche Bahnsteig ist Teil der Planung für die U5, die, von Bramfeld kommend, hier an die U1 anschließen und in einem ersten Schritt weiter bis in die City Nord führen soll. Der Bahnhof wird entsprechend der Baupläne U5 umgebaut.
Der bisherige Bahnhof Sengelmannstraße war barrierefrei ausgebaut worden. Das hat aber nur Auswirkung auf den südlichen Zu-/Abgang Richtung City Nord.
Der nördliche Zu-/Abgang zu den Wohngebieten ist 3,60 breit und hat auf einer Länge von 40 Metern einen Höhenunterschied von 3,50 Meter zu überwinden, dass bedeutet eine Steigerung >8% und ist damit für Behinderte, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen zu steil. Das Problem war dem Bezirksamt bereits von Bürgern in Alsterdorf aufgezeigt und von der Behörde (hier Tiefbauamt) auch erkannt worden. Es wurden Prüfungen unternommen, über eine Serpentine die Steigerung zu verringern. Aufgrund der fehlenden Zustimmung der Grundstückseigentümer, Anlieger im Osten und Westen des Zuganges fehlte für diese Lösung der erforderliche Platz. So sind vorerst von der Behörde weitere
Planungen nicht fortgeführt worden.
In zwei bis fünf Jahren wird im Rahmen des Neubaus der U-Bahnlinie U5 der U-Bahnhof Sengelmannstraße umgebaut.
Bürger/ Mitglieder vom Arbeitskreis Anlagen Verkehr in Alsterdorf möchten einen Alternativvorschlag unterbreiten, den die FDP-Fraktion Nord politisch unterstützt:
Der nördliche Zugang sollte um 2,40 Meter in Richtung Osten eine Gesamtbreite von 3,60 auf 6 Meter Breite gebracht werden. In den früheren Gesprächen war der östliche Anlieger bereit, etwas von seinem Grundstück abzugeben (nur nicht so viel, wie es bei der Serpentinenlösung erforderlich gewesen wäre. Bei sechs Meter Breite könnte der Weg geteilt werden und auf der östlichen Seite eine ebene Rampe, 1.50 bis 2 Meter breit, horizontal bis Beginn des unteren Plateaus des U-Bahneinganges Plateaus geführt werden und anschließend auf dem Plateau einen Fahrstuhl anbauen, um das Höhenniveau ausgleichen zu können. Die Rampe müsste zum bisherigen Weg abgesichert werden.
Viele Bewohner in der Gartenstadt und in Alsterdorf wären sehr glücklich, denn der Anstieg ist nicht nur für die oben bereits beschriebenen Personen, sondern auch für Senioren zu steil, auch für viele Familien mit Kleinkindern, die mittlerweile durch die Neubauten im nördlichen Alsterdorf hinzugezogen sind. Bei einem Kostenvolumen in Milliardenhöhe für den Bau der U5, sollte das Bezirksamt, der Senat und die Hochbahn, ein Interesse haben, den alten Fehler bei dem Bau 1970 und dem Nordzugang zu beheben . Wir wissen, wie wichtig Inklusion ist und fordern die Umsetzung. Auch die Stiftung Alsterdorf würde von dieser Lösung Vorteile haben, weil der Weg zur Stiftung und zu Pflegeeinrichtungen verkürzt wird. Es darf nicht sein, dass die Gartenstadt und die neuen Bürger Alsterdorf Nord keinen direkten barrierefreien Zugang zum U-Bahnhof Sengelmannstraße haben.
Die FDP-Fraktion Nord unterstützt die Vorschläge aus Alsterdorf und fordert deren Umsetzung.
Eine größere Investition wird erwartet, da auch Außenfahrstühle nicht billig sind, aber es gibt sie in Hamburg, z.B. Rödingsmarkt, Harburg.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Grundsätzlich werden Rolltreppen und Fahrstühle auf öffentlicher Wegefläche sehr restriktiv gehandhabt und auch von der zuständigen Fachbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) i.d.R. abgelehnt. Gründe sind neben den hohen Investitions- und Unterhaltskosten die geringe Verfügbarkeit, auch aufgrund von Vandalismus oder Wartungsarbeiten.
Nach einer ersten Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) kann das Bezirksamt für die Herstellung eines Fahrstuhls inkl. Errichtung zweier Stützwände, Neubau der Rampe und der Anschlussbereiche, einen Kostenrahmen von ca. 2,5 Mio. € (ohne Grunderwerb) und ca. 60T€ pro Jahr an Unterhaltungskosten nennen.
Eine grobe, unverbindliche Kaufpreisindikation für den perspektivischen Ankauf von rd. 112,5m² am Grundstück 1344 der Gemarkung Alsterdorf ergibt bei Anwendung der Differenzwertmethode einen Betrag von 72.890,73€. Nach Wucherpfennig-Urteil könnte noch ein Abschlag i.H.v. 25-75% des Wertes erfolgen, da es sich um typische Vorlandflächen handelt. Sofern man hier die goldene Mitte wählt (50%) ergibt dies noch einen Wert von 36.445,37€.
In Zusammenhang mit der Anlage eines barrierefreien Zugangs zur U- Haltstelle Alsterdorf wäre der gesamte Grünbestand an der westlichen Grundstücksgrenze (Rotbuchenstieg 50/50a) betroffen.
Es handelt sich hierbei um einen Sichtschutz bestehend aus einer hohen durchgewachsenen Eiben Hecke sowie einer niedrigeren Hainbuchhecke; die der Baumschutzverordnung zugeordnet werden können. Darüber hinaus wäre sicherlich auch baubedingt die Fällung / Rodung der auf dem Grundstück befindlichen Rhododendren erforderlich. Naturschutzfachlich wird die Entnahme des Grünbestandes kritisch gesehen, da hier auf einer Länge von ca. 35 m eine Komplettrodung erfolgen müsste und das gesamte Schutzgrün aufzugeben wäre.
Unberücksichtigt dessen würde die Entnahme des Grünbestandes (Hecken / Einzelbäume) einen Ersatzbedarf (monetär) circa in Höhe von 25.000,00€ auslösen.
Darüber hinaus ist unter Umständen auch die Fällung weiterer Bäume auf dem Flurstück 1370 erforderlich die dann zumindest 1:1 zu ersetzen wären.
Die Hochbahn betreut nur Fahrstühle und Rolltreppen in direkter Zuordnung zur Haltestelle. Dies ist hier nicht der Fall, so dass die Kosten inkl. jährlicher Unterhaltung aus den Rahmenzuweisungen oder Sondermitteln zu bestreiten wären.
Zur Erfüllung des Punkt Zwei der o.g. Drucksache (Verhandlung mit dem östlichen Anlieger) ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zu beauftragen. Dafür müssten von der Bezirksversammlung zunächst 2.500 € (Stand 2019) bereitgestellt werden, da dem Fachamt aktuell dafür keine Mittel zur Verfügung stehen.
Für eine genauere Betrachtung der Bau- und Unterhaltungskosten, wäre der LSBG mit einer Kostenschätzung zu beauftragen, wofür ca. 60 T€ zusätzlich bereit zu stellen wären.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack