Autofreie Meile zwischen Barmbek-Süd und Uhlenhorst herstellen!
Neuen Versuch starten, pragmatische Lösungen finden
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses
Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Mit Drucksache 21-0405 nimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord Stellung zur einstimmigen Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg (Drs. 20-6904). Das Bezirksamt wurde aufgefordert, eine Fortführung der Promenade zwischen Lerchenfeld und Leo-Leistikow-Allee bis zur Richardstraße zu ermöglichen und die Kosten für die Herrichtung der Flächen zu ermitteln.
Die Verwaltung lehnt die Umsetzung des Antrags ab, weil eine Doppelnutzung durch Mieter und Fuß- und Radverkehr derzeit ausgeschlossen sei. Sie könne „insbesondere aus Sicht der Wirtschaftsförderung nicht empfohlen werden, da für eine Betriebsverlagerung keine Ersatzflächen in vertretbarer Nähe vorhanden sind.“
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses weder notwendig noch durch den Antrag beabsichtigt war. Im Gegenteil: Ein Vor-Ort-Termin beim Mieter und Gespräche mit der Sprinkenhof AG als Verwalterin haben ergeben, dass der Mieter einer öffentlichen Nutzung des Weges sehr positiv gegenübersteht. Auf einer ebenfalls angemieteten Fläche zwischen Leo-Leistikow-Allee und den Kasematten besteht für ihn ausreichend Platz, um Kundenfahrzeuge zu parken. Die Fläche neben den Kasematten benötigt er lediglich als Zuwegung und nicht als Parkplatz für Fahrzeuge.
Schon eine kurzzeitige Öffnung der Durchfahrt Mitte 2019, die durch die Bauarbeiten zur Herstellung des Wegs auf Seite der Leo-Leistikow-Allee bestand, hat gezeigt, dass Radfahrer*innen und Fußgänger*innen von dieser autofreien Meile ausgiebig Gebrauch machen. Leider wurde damals versäumt, den Mieter auf die Entfernung des Zauns aufmerksam zu machen, so dass er sich genötigt sah, auf eigene Kosten einen Zaun zu errichten, um die rechtlich ungeklärte Nutzung durch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen bis zu einer endgültigen Klärung zu unterbinden.
Eine Herrichtung des Wegs hätte für den Werkstattbesitzer auch Vorteile. Der derzeit unbefestigte Weg ist in einem schlechten Zustand und lädt nicht zum Besuch der Werkstatt ein. Das Pflastern des Weges würde daher tatsächlich eine Förderung des lokalen Kleingewerbes bedeuten.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.