Aussichtsplattform Holtkoppel:
Attraktivität für Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen erhöhen, Aufenthaltsqualität wiederherstellen
Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion
Die Aussichtsplattform und das Coffee to Fly sind inzwischen ein überörtlicher Anziehungspunkt und ein Ausflugsziel geworden, welches zu einem größeren Anteil mit Autos und Motorrädern angefahren wird. Das führt an schönen Wochenenden im Sommer sowie an Feiertagen und Tagen mit besonderen Ereignissen am Flughafen zu übermäßigem Auto- und Motorradverkehr, mit welchem Lärm für die Anwohnerschaft des angrenzenden Wohngebiets einhergeht – auch nachts.
Insbesondere in der Holtkoppel mit ihrer geringen Breite parken so viele Fahrzeuge, dass regelmäßig Fahrzeuge aller Art zum Ausweichen die Gehwege nutzen und so Fußgänger*innen gefährden. Einmündungen werden durch Falschparken blockiert. Die Polizei ist bemüht, durch eine strikte Parkraumregelung und durch Kontrolle vor Ort die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten. Sie kann aber nicht Tag und Nacht präsent sein.
Die Aussichtsplattform und die zu ihr hinführende Zufahrt entfalten keine Aufenthaltsqualität für die Besucher*innen mehr. Durch die Masse an motorisiert an- und abreisenden Besucher*innen ist ein entspannter Aufenthalt für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Familien mit Kindern, die Flugzeuge beobachten wollen, und die Anwohnerschaft nicht mehr gegeben. Der Straßenverlauf wird als Parkraum für Autos und Motorräder genutzt, die auch den Gehweg als Zufahrt, insbesondere für Motorräder, nutzen.
Die Aufenthaltsqualität des Aussichtsbereichs kann wiederhergestellt werden, indem der letzte Teil der Straße Holtkoppel ab Wrangelkoppel für den motorisierten Verkehr komplett gesperrt wird. Ausnahmen für den Lieferverkehr für das Coffee to Fly und für Flughafen- und Einsatzfahrzeuge sind dabei vorzusehen. Um die Wirkung des Verbots auf den Verkehr, einschließlich des Parkverkehrs, und die Attraktivität des Fußgängerbereichs zu beurteilen, sollte zunächst eine Erprobung für einen hinreichend langen Zeitraum in den Sommermonaten erfolgen.
Eine zeitliche Beschränkung des Durchfahrverbots nur an Wochenenden könnte zu einem Ausweichen auf die anderen Tage und zu Unklarheiten führen, deshalb ist eine an allen Tagen gültige Sperrung anzustreben. Die Rechtsgrundlage für die verkehrsbehördliche Maßnahme ergibt sich aus § 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 StVO.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Michael Werner-Boelz Alexander Kleinow
Timo B. Kranz Angelina Timm