22-1227.1

Auskömmliche Mittel für die Instandhaltung öffentlicher Infrastrukturen im Doppelhaushalt 2027/28 Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Hamburg präsentiert sich aus der Vogelperspektive als eine der grünsten Städte Deutschlands, ein Bild, das nicht nur Touristen begeistert, sondern auch für die Hamburgerinnen und Hamburger von großer Bedeutung ist. Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind wesentliche Bestandteile unserer Lebensqualität; sie bieten Raum für Begegnung, Erholung und tragen maßgeblich zur Attraktivität unserer Quartiere bei. Sie sind nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch entscheidend für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und die Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele wie Inklusion und lebenslanges Wohnen im Quartier.

Zu den bestehen Flächen in Hamburg-Nord kam im Juni mit feierlicher Eröffnung nach intensiver Neugestaltung wieder der Spielplatz Biedermannplatz hinzu, der in den kommenden Jahren zu einem weiteren Verzehr der Mittel für die Unterhaltung des öffentlichen Grüns beitragen wird.

Seit 2019 wird in den Doppelhaushalten (DHH) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die konsumtive Rahmenzuweisung (RZ) für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen bis in den aktuellen DHH, trotz des inflationsbedingt abgesunkenen Kaufkraftniveaus, unverändert fortgeschrieben. Entsprechend kann mit diesem Geld nicht mehr derselbe Umfang an (Instandhaltungs-) Leistungen wie noch 2019 finanziert werden.

Der Bezirk wächst und mit ihm wächst nicht nur der Nutzungsdruck, sondern auch die Erwartung an eine die Herausforderungen der Gegenwart (z.B. demographischer Wandel, Inklusion, Klimawandel, Klimaanpassung) abbildende Gestaltung öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze. Die Folge ist eine intensivere Gestaltung und Nutzung der Flächen, wodurch die quantitativen und qualitativen Herausforderungen für die Pflege und den Erhalt unserer öffentlichen Grünanlagen stetig wachsen. Zudem hat sich in den letzten 10 Jahren die zu unterhaltende Fläche allein in Hamburg-Nord mit einem Zuwachs von rund 35 Hektar signifikant erhöht. Auch die Folgen des Klimawandels wirken sich auf die Erhaltung aus: Sturmschäden, vermehrte Wässerungs- und Schnittmaßnahmen bis hin zu Fällungen und Ersatzpflanzungen, sowie Starkregen und Ausspülungen, führen zu einem deutlich erhöhten Aufwand.

in der Summe aller (Sonder-) Effekte hat sich somit die für die einzelne Anlage zur Verfügung stehende reale Mittelhöhe seit 2019 drastisch verringert.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Bezirksamtsleitung auf, sich gegenüber dem Senat und der Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass:

  1. Die konsumtive Rahmenzuweisung Grün für eine angemessene Unterhaltung (z. B. durch einen Ausgleich des inflationsbedingt abgesunkenen Kaufkraftniveaus) im Doppelhaushalt 2027/2028 deutlich angehoben wird, idealerweise auf das Kaufkraftniveau vom 01.01.2019.
  2. Dauerhafte Effekte wie Flächenzuwächse oder signifikante Veränderungen der Ausstattung (hamburgweit) sich in den Rahmenzuweisungen strukturell wiederfinden.
  3. glichkeiten zur Berücksichtigung von temporären und länger anhaltenden Sondereffekten, wie Flächenzuwächsen und den Auswirkungen des Klimawandels (Sturmschäden, Starkregenereignisse), geprüft werden, um die spezifischen Bedarfe der Bezirke adäquat abbilden zu können.

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann, Ralf-Martin Diedrich,
Philipp Kroll, Stefan Baumann,

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Angelina Timm

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Lars Jessen

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die BUKEA wird sich auch künftigr eine Ausstattung der Rahmenzuweisung Grün gemäß der über das Projekt Erhaltungsmanagement Grün (EMG) ermittelten Bedarfe einsetzen. Der Haushalt wird vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen.

Die Grundlage der Schlüsselung ist die Flächenausprägung bzw. Flächennutzung (gemäß der Feinkartierung) und damit auch die Fläche. Die Feinkartierung soll auch über das Projekt hinaus regelmäßig fortgeschrieben werden, um Veränderungen abbilden zu können.

Da Intensität und Flächenbetroffenheit bei Ereignissen wie zum Beispiel Starkregen oder Stürme nicht planbar sind, eignet sich die nach Bezirksamtsbereichen und Grünanlagenbestand geschlüsselte Rahmenzuweisung, deren Anteile am Jahresanfang in die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen werden,nicht für eine Abbildung derartiger Bedarfe. Zentrale Programme, aus denen Mittel unterjährig beantragt werden können, stellen eine sinnvolle Alternative dar, mit der die BUKEA bereits arbeitet.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Anhänge

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