Aus dem Fliederweg ins Alstertal: Sichere und zumutbare Querung des Brombeerwegs schaffen Stellungnahme der Polizei Hamburg
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache
Problem: Menschen aus dem Fliederweg kommen schwer ins Alstertal. Denn der Brombeerweg hat vier Fahr-Spuren und viele Autos fahren schnell. Es gibt keine sichere Über-Querung. Die nächste Ampel ist weit weg. Das ist besonders schwer für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Geh-Problemen.
Lösung: Eine Ampel am Fliederweg soll gebaut werden. So wird die Über-Querung sicherer und der Weg kürzer.
Wer das machen soll: Die Polizei und die Behörde für Verkehr sollen das prüfen.
Der Zugang ins Alstertal ist für die Menschen in Fuhlsbüttel von hoher Bedeutung – als Naherholungsraum, als täglicher Fußweg und als wichtige Verbindung im Quartier. Wer aus dem Fliederweg kommend ins Alstertal gelangen möchte, findet auf den ersten Blick einen idealen Zugang: Direkt gegenüber der Einmündung Fliederweg öffnet sich der Weg ins Grün. Was fehlt, ist aber eine sichere und leicht erreichbare Querungsmöglichkeit über den Brombeerweg.
Der vierspurige Brombeerweg ist rege befahren, zeitweise durch Umleitungsverkehre zusätzlich belastet und weist bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wegen seiner schnurgeraden Führung und großen Breite oft höhere gefahrene Geschwindigkeiten auf. Ein Artikel des Hamburger Abendblatts bezeichnete den Brombeerweg im Zusammenhang mit temporären Halteverboten und Umleitungsverkehren als „endgültig Autobahn“. Diese zugespitzte Formulierung macht deutlich, was Anwohnende hier vorfinden: Eine Querung in einer „Autoverkehrslücke“ ist bei vier Fahrspuren realistisch nicht möglich – erst recht nicht für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
Genau diese Gruppen sind hier jedoch regelmäßig unterwegs: Im Fliederweg befindet sich unter anderem der Sozialdienst für den Stadtteil Ohlsdorf, zudem nutzen viele Familien und Senior*innen diesen Weg ins Alstertal.
Die nächste gesicherte Querung mittels Lichtsignalanlage befindet sich über 400 Meter entfernt an der Einmündung Heinrich-Traun-Straße. Der notwendige Umweg beträgt rund sechs Minuten pro Richtung – also etwa 12 Minuten zusätzlich, nur um den Brombeerweg zu überqueren. Alternativ kann die Unterführung am Schanzenberg genutzt werden. Auch hier entsteht ein Umweg von rund sechs Minuten je Richtung bei durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit.
Wer schlecht zu Fuß, mit Kindern unterwegs oder auf kurze, direkte Wege angewiesen ist, für den ist das mehr als eine Unbequemlichkeit.
Die Hamburger Fußverkehrsstrategie sowie die Ziele des Senats zur Stärkung des Umweltverbundes betonen die Bedeutung direkter, sicherer und barrierearmer Wege. Dazu gehört auch die Frage: Wie viel Umweg ist im Alltag akzeptabel? An dieser Stelle ist die Antwort klar: Die derzeitige Situation verfehlt dieses Ziel deutlich.
Eine Lichtsignalanlage für Fußgänger*innen auf Höhe des Fliederwegs würde:
Sie wäre damit ein konkreter, sichtbarer Beitrag zur Stärkung des Fußverkehrs und zur Teilhabe im Quartier.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 34 wie folgt Stellung:
Die Straße Brombeerweg ist eine Hauptverkehrsstraße, die die Straßen Rathsmühlendamm, Maienweg und Fuhlsbüttler Straße im Süden mit der Alten Landstraße im Norden verbindet.
Der Brombeerweg verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung.
Das Parken ist nördlich des Fliederwegs am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Südlich des Fliederwegs befindet sich der Brombeerweg in dem Bewohnerparkgebiet 102, in der Zeit zwischen 9-20 Uhr ist das Parken für jedermann mit Parkscheibe für drei Stunden gestattet.
Der Fliederweg verbindet die Hummelsbütteler Landstraße und den Brombeerweg und liegt in einer Tempo 30-Zone.
Gesicherte Querungen über den Brombeerweg befinden sich nördlich des Fliederwegs in ca. 400 Metern Entfernung an der dortigen Lichtsignalanlage (LSA) und südlich des Fliederwegs in ca. 300 Metern Entfernung in Form einer Unterführung.
Der Neubau von LSA bedarf ganz bestimmter Voraussetzungen. Gründe, die für die Errichtung einer Signalisierung durch eine LSA sprechen, sind u.a. eine feststellbare Unfallhäufung aufgrund fehlender Sicht oder unzumutbar lange Wartezeiten für bestimmte Verkehrsarten oder Verkehrsströme. Fußgängerampeln dürfen und sollten nur dort errichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht. Die Anzahl der Querenden sollte dabei so hoch sein, dass dieser Bedarf geregelt werden muss und kommt regelmäßig in Betracht, wenn in der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs mindestens 50 Fußgänger die Fahrbahn überqueren und zugleich mehr als 750 Fahrzeuge die Straße befahren.
Anlässlich der Drucksache wurde eine erneute Verkehrszählung durchgeführt. Diese ergab folgende Ergebnisse:
02.03.26, 14.20 - 15.20 Uhr, 15 Personen
10.03.26, 10.30 - 11.30 Uhr, 4 Personen
17.03.26, 07.10 - 08.10 Uhr, 11 Personen
18.03.26, 16.45 - 17.45 Uhr, 14 Personen.
Die Verkehrszählung im Jahr 2021 führte zu einem ähnlichen Ergebnis.
Eine durchgeführte Verkehrsunfallanalyse der letzten drei Jahre (01.01.2023-31.12.2025) für den Bereich Brombeerweg zwischen Heinrich-Traun-Straße und Schanzenberg ergab eine unauffällige Unfalllage. Es kam in diesem Zeitraum zu keinem Verkehrsunfall mit Beteiligung von den Brombeerweg querenden zu Fuß gehenden oder Rad fahrenden Personen.
Die letzten Messungen mittels verdeckten Verkehrsstatistikgerät (VSG) aus dem Jahr 2024 ergaben zudem eine maximale Verkehrsstärke von unter 750 Fahrzeugen pro Stunde. Darüber hinaus bewegt sich der motorisierte Individualverkehr aufgrund der vorhandenen LSA Heinrich-Traun-Straße und Rathsmühlendamm im Blockverkehr, sodass nach einer zumutbaren Wartezeit ausreichende Lücken zum Überqueren des Brombeerwegs für diejenigen Verkehrsteilnehmenden, die keinen Umweg zu einer gesicherten Querung nehmen möchten, zur Verfügung stehen. Der Brombeerweg wird zudem nicht gebündelt, sondern linienhaft von zu Fuß Gehenden überquert. Die Querungszahlen unterschreiten die Mindestanzahl deutlich.
Alternative Querungsmöglichkeiten wie Fußgängerüberwege oder bauliche Querungshilfen kommen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – insbesondere der vierstreifigen Fahrbahn und der Funktion als Hauptverkehrsstraße (die auch der Abwicklung des Schwerlast- und Umleitungsverkehr dient) nicht in Betracht.
Lichtsignalanlagen sind Verkehrseinrichtungen. Diese dürfen gemäß § 34 Absatz 9 StVO nur angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände geboten ist.
Der Brombeerweg wird in Höhe des Fliederwegs als verkehrssicher bewertet. Die Unfalllage ist unauffällig. Der Brombeerweg wird durch den Fußverkehr nicht gebündelt überquert, die Querungszahlen in Höhe des Fliederwegs sind niedrig. Der motorisierte Individualverkehr wird durch die vorhandenen LSA gebündelt, sodass eine gefahrlose Querung des Brombeerwegs in einer zumutbaren Wartezeit möglich ist.
Für unsichere Verkehrsteilnehmende steht die Querung des Brombeerwegs an der LSA Heinrich-Traun-Straße oder die Unterführung in Höhe Schanzenberg zur Verfügung.
An der Örtlichkeit Brombeerweg Höhe Fliederweg bestehen keine geeigneten baulichen Alternativen für eine Querung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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