Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Letzte Beratung: 19.01.2023 Bezirksversammlung Ö 8.1
Neben der Aufstellung der Vorschlagslisten sind Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Sobald die Aufforderung hierzu eingeht, werden die Fraktionen um Vorschläge gebeten.
Die Amtszeit für die amtierenden Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Verwaltungs- richter endet am 31.12.2023. Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist aufgefordert, Vorschlagslisten zu erstellen.
Für die Amtsgerichte Hamburg Mitte, St. Georg und Barmbek und für das Landgericht sind ins- gesamt mindestens 1580 Personen in die Vorschlagslisten für die Schöffen und Jugendschöf- fen aufzunehmen, sowie 90 Vorschläge für ehrenamtliche Verwaltungsrichter am Verwaltungs- gericht und 16 Personen für das Oberverwaltungsgericht.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat mit den Vorbereitungen begonnen. Die Bewerbungen für die Ehrenämter sollen möglichst bis zum 31.03.2023 beim Bezirksamt eingereicht werden.
Es ist geplant, die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter in der Sitzung im April 2023 und die Vorschlagslisten für die Schöffen in der Sitzung im Mai 2023 der Bezirksver- sammlung zur Wahl vorzulegen. Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden voraus- sichtlich in der Sitzung im April 2023 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite ham- burg.de/schoeffenwahl zu finden.
Neben der Aufstellung der Vorschlagslisten sind Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlaus- schüsse zu wählen. Sobald die Aufforderung hierzu eingeht, werden die Fraktionen um Vor- schläge gebeten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine
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