Arbeit vor Ort wertschätzen - Rahmenzuweisungen zum nächsten Haushaltsplan anpassen und Bezirke arbeitsfähig machen
Stellungnahme der Finanzbehörde
Die Bezirke sind in der Hamburger Verwaltung für die meisten Dienstleistungen für den Bürger und den direkten Kontakt verantwortlich. Nicht besetzte Stellen und Personalabbau ebenso wie Kürzungen bzw. Mehrbelastungen in den Rahmenzuweisungen führen unmittelbar zu Einschränkungen dieser Leistungen. Gleichsam sind sie in besonderem Maße von einer wachsenden Bevölkerung betroffen, weil dann wesentlich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch die vielen vertraglichen Verpflichtungen mit den Fachbehörden wie der Vertrag für Hamburg und das Bündnis für den Radverkehr binden sehr viel Personal.
In den vergangenen Jahren haben die Bezirke mehrfach auf strukturelle Defizite in den Rahmenzuweisungen, Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachkräften und Auswirkungen der
Personalreduzierung hingewiesen. Ende des Jahres wird der Senat den Eckwertebeschluss für das Aufstellungsverfahren Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2021 und 2022 fassen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb gut geeignet, um die berechtigten Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen. Leider wurden die in der Bezirksversammlung dazu gefassten Beschlüsse bisher nicht umgesetzt.
I. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 den Bezirk Hamburg-Nord wieder in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben wahrnehmen zu können und folgende Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen:
1. Übernahme der Tarif- und Besoldungsanpassungen auf alle Rahmenzuweisungen mit Zuwendungen (Transferkosten)
2. Speziell bei der Jugendhilfe müssen die Rahmenzuweisungen so angepasst werden, dass Kinder-, Jugend- und Familienförderung den neuen Anforderungen gerecht wird und die unterschiedlichen Angebotsebenen gestärkt werden können.
3. Stärkung der Stadtteilkultur durch Anhebung der Rahmenzuweisung u.a. um diese strukturell abzusichern sowie ihre Mehrbedarfe, die sich unter anderem aus Gebäudeinstandsetzungen ergeben, abdecken zu können.
4. Hebung der Stellen von Fachkräften in Bereichen mit hoher Stellenvakanz wie Management des öffentlichen Raums und der Stadt- und Landschaftsplanung für in das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, um die Attraktivität der Stellen zu steigern und eine Wiederbesetzung der Stellen möglich zu machen.
5. Strukturelle Ausfinanzierung der Personalkosten und Verstetigung der in den vergangenen Jahren geschaffenen Stellen in allen Dezernaten des Bezirkes
II. Auch die sich ergebenden Bedarfe für Mietmittel sind bei der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 zu berücksichtigen und auf die Bezirke und die betreffenden Rahmenzuweisungen zu übertragen.
III. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 den investiven Quartiersfonds, den bisher in alleiniger Entscheidung der Finanzsenator vergeben darf, auf die Bezirke und damit in die politischen Entscheidungsgremien zu übertragen, um so klare Regelungen und Prozedere hierzu einzuführen.
IV. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen
Dr. Andreas Schott
Fraktionsvorsitzender
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Bezirksämter nehmen eine besondere Stellung in der Hamburger Verwaltung ein. Sie sind erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger und nehmen somit die Aufgaben der Verwaltung unmittelbar für die Menschen der Stadt wahr. Dem Senat ist die herausragende Bedeutung der Bezirksämter für die Stadt bewusst. Es ist ihm daher ein Anliegen die Auskömmlichkeit der Bedarfe der Bezirksämter sicherzustellen. Dafür wurden u.a. die Mittel für die Bezirksämter zum Haushaltsplan 19/20 um rd. sechs Prozent erhöht. Die Rahmenzuweisungen der Fachbehörden wurden im Haushaltsplan 19/20 um rd. 1,4 Mio. Euro verstärkt. Ebenso wurden der (konsumtive) Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit auf insgesamt 10 Mio. Euro aufgestockt und der investive Quartiersfonds mit einer Mittelausstattung von anfangs 10 Mio. Euro geschaffen. Dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurden daraus bereits rd. 1,8 Million Euro zur Verfügung gestellt, unter anderem für das Winterquartier der Alsterschwäne, den Bauspielplatz Rübezahl sowie die Skateanlage Barmbek. Der Senat hat zudem zur Beseitigung von unvorhergesehenen Schäden in den Bezirksämtern den sog. Unwetterfonds mit 10 Mio. Euro eingerichtet. Darüber hinaus werden die Bezirksämter unterjährig im Rahmen des Haushaltsvollzuges situativ und anlassbezogen mit weiteren Mitteln unterstützt.
Zu Ziffern I.1. – I.3.
Die Fachbehörden sind mit den Bezirksämtern regelmäßig zu den Rahmenzuweisungen im Gespräch. Insbesondere im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021/2022 werden sich alle betroffenen Fachbehörden und Bezirksämter über die Angemessenheit und Schlüsselung jeder Rahmenzuweisung austauschen.
Zu Ziffer I.4.
Die Bewertung von Stellen in den Bezirksämtern kann von den Bezirksämtern selbst angestoßen werden; sie richten sich nach den Regeln für die analytische Dienstpostenbewertung bzw. nach den Tarifverträgen. Es besteht daher jederzeit die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.
Etwaige Ungleichgewichte zwischen Fachbehörden und Bezirksämtern sollen aufgespürt und behoben werden.
Zu Ziffer I.5. und II
Dem Senat ist es ein besonderes Anliegen, auch für die Haushaltsjahre 2021/2022 sicherzustellen, dass die Mittelbedarfe der Bezirksämter zur Erledigung Ihrer Aufgaben ausreichend finanziert sind. Dies betrifft sowohl die notwendigen Mittel für Personal, als auch Mittel für vorhandene Mietbedarfe.
Zu Ziffer III.
Mit dem investiven Quartiersfonds für bezirkliche Stadtteilarbeit sollen investive Maßnahmen vor Ort gezielt zentral unterstützt bzw. kofinanziert werden. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, größere Beschaffungen oder Baumaßnahmen durchzuführen und die in den Bezirken und Stadtteilen vorhandenen besonderen Bedarfe realisieren zu können. Dem Wunsch der Bezirksämter, eine zentrale Unterstützung für außerplanmäßige und kurzfristige investive Bedarfe zu erhalten, wurde somit nachgekommen. Insbesondere im Zuge von Bundesfinanzierungen oder Sanierungsanstrengungen für die öffentliche Infrastruktur vor Ort haben sich immer wieder kurzfristige Ko-Finanzierungsbedarfe ergeben, denen mit diesem zentralen, investiven Anteil im bewährten Förderinstrument Quartiersfonds flexibel Rechnung getragen werden soll.
Insgesamt wird auf das praktizierte und gut funktionierende Verfahren verwiesen. Die Bezirksämter können Bedarfe für investive Mittel aus dem investiven Quartiersfonds für bezirkliche Stadtteilarbeit erhalten. Dafür entscheiden die Finanzbehörde und die Bezirksamtsleitungen im Austausch über die Mittelverwendung. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt, da es eine flexible und an den konkreten Bedarfen der Bezirksämter orientierte Unterstützung ermöglicht. Selbstverständlich bleibt es den Bezirksämtern unbenommen, die bezirklichen Gremien in den internen Entscheidungsprozess des Bezirksamtes mit einzubinden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sina Imhof