Arbeit vor Ort wertschätzen - Rahmenzuweisungen zum nächsten Haushaltsplan anpassen und Bezirke arbeitsfähig machen
Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 05.11.2019 Hauptausschuss Ö 4.1
Die Bezirke sind in der Hamburger Verwaltung für die meisten Dienstleistungen für den Bürger und den direkten Kontakt verantwortlich. Nicht besetzte Stellen und Personalabbau ebenso wie Kürzungen bzw. Mehrbelastungen in den Rahmenzuweisungen führen unmittelbar zu Einschränkungen dieser Leistungen. Gleichsam sind sie in besonderem Maße von einer wachsenden Bevölkerung betroffen, weil dann wesentlich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch die vielen vertraglichen Verpflichtungen mit den Fachbehörden wie der Vertrag für Hamburg und das Bündnis für den Radverkehr binden sehr viel Personal.
In den vergangenen Jahren haben die Bezirke mehrfach auf strukturelle Defizite in den Rahmenzuweisungen, Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachkräften und Auswirkungen der
Personalreduzierung hingewiesen. Ende des Jahres wird der Senat den Eckwertebeschluss für das Aufstellungsverfahren Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2021 und 2022 fassen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb gut geeignet, um die berechtigten Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen. Leider wurden die in der Bezirksversammlung dazu gefassten Beschlüsse bisher nicht umgesetzt.
I. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 den Bezirk Hamburg-Nord wieder in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben wahrnehmen zu können und folgende Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen:
1. Übernahme der Tarif- und Besoldungsanpassungen auf alle Rahmenzuweisungen mit Zuwendungen (Transferkosten)
2. Auskömmliche Finanzierung der Jugendhilfe
3. Stärkung der Stadtteilkultur durch Anhebung der Rahmenzuweisung u.a. um diese strukturell abzusichern sowie ihre Mehrbedarfe, die sich unter anderem aus Gebäudeinstandsetzungen ergeben, abdecken zu können.
4. Hebung der Stellen von Fachkräften in Bereichen mit hoher Stellenvakanz wie Management des öffentlichen Raums und der Stadt- und Landschaftsplanung für in das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, um die Attraktivität der Stellen zu steigern und eine Wiederbesetzung der Stellen möglich zu machen.
5. Strukturelle Ausfinanzierung der Personalkosten und Verstetigung der in den vergangenen Jahren geschaffenen Stellen in allen Dezernaten des Bezirkes
II. Auch die sich ergebenden Bedarfe für Mietmittel sind bei der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 zu berücksichtigen und auf die Bezirke und die betreffenden Rahmenzuweisungen zu übertragen.
III. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 den investiven Quartiersfonds, den bisher in alleiniger Entscheidung der Finanzsenator vergeben darf, auf die Bezirke und damit in die politischen Entscheidungsgremien zu übertragen, um so klare Regelungen und Prozedere hierzu einzuführen.
IV. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen
Dr. Andreas Schott
Fraktionsvorsitzender
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