Anwohner des Grete-Zabe-Weges schützen - Durchfahrtssperre
schaffen und Querungshilfe verbreitern
Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 17.08.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 5.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen,
Begründung:
Anwohner des Grete-Zabe-Weges im Parkquartier Friedrichsberg berichten darüber, dass diese Wohnstraße vermehrt als Durchgangsstraße verwendet wird, um vom Eilbektal zur Dehnhaide oder umgekehrt zu gelangen. Damit soll offenkundig die im Berufsverkehr hoch belastete Krausestraße umfahren werden. Der Grete-Zabe-Weg ist ist baulich für diese Verkehrsbelastung weder vorgesehen noch geeignet, vielmehr werden durch diesen verstärkten Kfz-Verkehr die Anwohner – insbesondere auch Kinder – gefährdet. Eine Durchfahrtssperre für motorisierte Fahrzeuge im Verlauf der Straße könnte hier für Abhilfe sorgen. Um Rettungsfahrzeugen sowie Ver- und Entsorgungsdiensten wie z.B. der Müllabfuhr die Querung zu ermöglichen, könnte diese Sperre so eingerichtet werden, dass sie per Funk zu öffnen ist und nach dem Passieren des Fahrzeugs wieder schließt.
Zudem ist die Querungshilfe über die Straße Dehnhaide in Höhe des Grete-Zabe-Weges derart schmal, dass ein Lastenrad oder ein Fahrrad mit Anhänger dort nicht stehen kann, ohne auf einer beiden Seiten über die Querungshilfe hinauszuragen. Da die Dehnhaide an dieser Stelle über eine ausreichende Breite verfügt, könnte die Querungshilfe ohne Weiteres verbreitert werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
In der Drucksache 20-1783 hat das Bezirksamt die Rahmenbedingungen aus dem, der Erschießungsplanung zu Grunde liegenden, Bebauungsplan und die im Zuge des Endausbaues (aktuell ist der Grete-Zabe-Weg eine Baustraße) vorgesehenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen hingewiesen.
Dies vorrausgeschickt antwortet das Bezirksamt zu den Prüfpunkten wie folgt:
Zu1.:
Die Erschließungsplanung des Vorhabenträgers ist abgeschlossen, der Endausbau ist ausgeschrieben und wird im Laufe des Sommers beginnen.
Aus diesem Grunde sind keine Planänderungen im Rahmen der Erschließung mehr möglich.
Um die gemäß B-Plan geplanten Verkehre umzusetzen, sind entsprechen große Kehren (Wendemöglichkeiten) an beiden Enden herzustellen. Dafür ist eine Planung sowie, selbst bei Entfall der bisher dort geplanten Gehwege und Parkstände, Grunderwerb von Privat notwendig. Dies müsste in einer anschließenden bezirklichen Planung (Finanzierung über bezirkliche Rahmenzuweisungen) geprüft und ggf. umgesetzt werden.
Wegen des noch anstehenden Endausbaus in dessen Rahmen verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorgesehen sind, wird das Bezirksamt aus fachlichen Gründen die Wirkung dieser Maßnahmen erst abwarten.
Zu 2.:
Automatische Absperranlagen sind i.d.R. unwirtschaftlich und verstoßen somit gegen das Gebot der Sparsamkeit (§7 Landeshaushaltsordnung). Sie sind extrem teuer in Anschaffung und vor allem Unterhalt. Aufgrund von Fehlbedienungen besteht zudem bei nicht erfahrenen Nutzern eine erhöhte Gefahr für Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer, somit ein erhöhtes Haftungsrisiko für die Stadt. Durch die hohe Schadanfälligkeit wird die Sperre häufig offen stehen und nicht die gewünschte Wirkung entfalten.
Das Bezirksamt wird diese Lösung nicht umsetzen.
Zu 3.:
Querungshilfen in Form von Mittelinseln, sogenannte Sprunginseln, dienen in erster Linie den Fußverkehr und werden entsprechend bemessen (Rollstuhl / Kinderwagen). Für die Verbreiterung der Insel zugunsten des Radverkehrs muss eine Planung aufgelegt werden.
Aufgrund der vorhandenen Situation ist davon auszugehen, dass eine Verbreiterung der Insel zu Lasten der Wurzelräume der vorhandenen Straßenbäume gehen wird, so dass 1-3 Bäume ersatzlos entfallen müssten.
Da die Dehnhaide eine Hauptverkehrsstraße ist, wäre ein entsprechender Antrag an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, zukünftig Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu stellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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