Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung Gemeinsamer Antrag der Mitglieder des Präsidiums an die Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 4.1
Mit der vorliegenden Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird eine Lösung geschaffen, für den Fall, dass in einer Ausschusssitzung sowohl das vorsitzende Mitglied als auch das stellvertretende Mitglied nicht anwesend sind. Die Lösung sieht vor, dass die Sitzungsleitung in einem Ausschuss durch das anwesende Mitglied des Ausschusses, das ihm am längsten angehört und dazu bereit ist, die Sitzung zu leiten, übernommen wird. Gehören mehrere Mitglieder dem Ausschuss gleich lang an, leitet von diesen das an Lebensjahren älteste und dazu bereite anwesende Mitglied die Sitzung. Die Übernahme dieser Sitzungsleitung in dieser Sitzung ist dem Hauptausschuss oder der Bezirksversammlung bei der abschließenden Entscheidung über die Empfehlungen des betroffenen Ausschusses aus dieser Sitzung mitzuteilen. Diese zusätzliche Informationspflicht gegenüber dem Hauptausschuss bzw. der Bezirksversammlung stellt die gegenüber der Bezirksversammlung gebotene Transparenz sicher.
Zugleich wird das Ordnungsrecht, das durch den Vorsitz der Bezirksversammlung ausgeübt wird, erweitert. In § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird ein neuer Satz 2 ergänzt, der es ermöglicht, ein Mitglied der Bezirksversammlung nach Anhörung des Ältestenrats über die aktuelle Sitzung hinaus, bei großer Ungebühr oder wiederholtem Zuwiderhandeln gegen ordnungsrechtliche Bestimmungen dieser Geschäftsordnung von bis zu drei weiteren Sitzungen auszuschließen. Diese Vorschrift dient als äußerstes Mittel dazu, die Würde der Bezirksversammlung zu wahren und bei großer Ungebühr, die anerkannte oder geduldete Formen der parlamentarischen Auseinandersetzung in erkennbarem Maß überschreiten, auch wiederherzustellen.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Die Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 10. September 2009 (zuletzt geändert am 7. Juli 2021) wird wie folgt geändert:
1. In § 16 Absatz (5) wird der folgende Satz 2 angefügt:
„Bei großer Ungebühr oder wiederholtem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann das Mitglied der Bezirksversammlung von einer folgenden oder mehreren, höchstens von drei Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Ältestenrat ist vorher anzuhören.“
2. In § 18 wird nach dem Absatz (4) ein neuer Absatz (4a) eingefügt:
„(4a) Sind bei einer einberufenen Ausschusssitzung weder das vorsitzende Mitglied noch dessen Stellvertretung anwesend, leitet das anwesende Mitglied des Ausschusses, das ihm am längsten angehört und dazu bereit ist, die Sitzung. Gehören mehrere Mitglieder dem Ausschuss gleich lang an, leitet von diesen das an Lebensjahren älteste und dazu bereite anwesende Mitglied die Sitzung. Die Übernahme dieser Sitzungsleitung in dieser Sitzung ist dem Hauptausschuss oder der Bezirksversammlung bei der abschließenden Entscheidung über die Empfehlungen des betroffenen Ausschusses aus dieser Sitzung mitzuteilen.“
Für das Präsidium:
Isabel Permien (Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
Angelina Timm (SPD),
Dr. Clarissa Bohlmann (CDU)
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