Antrag Umbenennung der Straßen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg
Stellungnahme der Kulturbehörde
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner
Sitzung am 02.12.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der Fraktionen DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und FDP befasst und mehrheitlich, mit Gegenstimmen der CDU, folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird gebeten, sich bei der Kulturbehörde dafür einzusetzen, dass das Staatsarchiv die Umbenennungen der Straßennamen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg sofort prüft und der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zeitnah das Ergebnis mitteilt.
Begründung:
Ergänzend zum einstimmig beschlossenen Antrag, Umbenennung der Straßen Woermannsweg und Woermannstieg (Drucksache 20-6898), bedarf es einer Aufforderung an das Staatsarchiv, damit diese die Umbenennungen der Straßennamen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg prüft.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung HH-Nord wie folgt Stellung:
1. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt die Planungen zur Umbenennung.
2. Eine endgültige Prüfung kann erst erfolgen, wenn dem Staatsarchiv Anträge zur Umbenennung der Straßennamen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg vorliegen. Üblicherweise müssten zunächst Namensalternativen im Bezirk beschlossen werden. Diese Voten würden an das im Bezirksamt zuständige Fachamt zur Erarbeitung der Umbenennungsanträge gegeben werden; dabei muss u. a. die Zahl der betroffenen Privat- und Geschäftsanlieger ermittelt und es müssen entsprechende Lagepläne angefertigt werden. Von dort wird der Antrag zur Prüfung an das Staatsarchiv weitergeleitet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sina Imhof