21-5005

Antrag auf Projektmittel (RZ) Stadtteilkulturförderung 2024 - Antragsteller/in: Anna Semenova-Ganz Projekt: Zwischenzeit - performative choreografische Installation

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.01.2024
Sachverhalt

 

 

Antragssumme

5.000,00 €

Veranstaltungsdatum

17.+.18.05.2024

Zzgl. Vorbereitungszeit

Zuwendungshistorie

 

 

 

Sachverhalt:

Die choreografische und performative Installation von Anna Semenova-Ganz in Kooperation mit zwei weiteren Künstlerinnen verbindet Theater- und Museumsstrategien und findet in der großen Wiese-Halle statt. Es ist eine Zusammenarbeit zwischen Künstlern, die Russland nach dem Ausbruch des Krieges verlassen haben, und einer in Hamburg arbeitenden Dramaturgin.

Das Werk befasst sich mit der existenziellen Herausforderung der Moderne: weiterzuleben, nachdem wir mit den tragischen Ereignissen konfrontiert wurden, und weiterzumachen, was wir tun. Dieses erstaunliche Phänomen der menschlichen Natur, dass es ermöglicht, mit widersprüchlichen Inputs zu leben, steht im Mittelpunkt des Werks.

Die Installation dauert etwa 10 Stunden und das Publikum kann jederzeit eintreten, aussteigen und bleiben. Die Arbeit befindet sich derzeit in einem Forschungsformat, wobei die Proben im Januar beginnen und im Mai zwei Vorführungstage stattfinden werden.

Der Eintritt ist frei.

 

 

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität. Das Angebot dient der positiven Stadtteilentwicklung.

 

Finanzierung:

 

r das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 13.000,00 € angesetzt. Davon entfallen 7.600,00 € auf Honorarkosten und 5.400,00 € auf Sachkosten. Einnahmen stehen in Form von Drittmitteln (Kulturstiftung) in Höhe von 8.000,00 € zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Stadtteilkulturförderung wird eine Zuwendung aus Projektmitteln (RZ) in Höhe von 5.000,00 beantragt.

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

Antrag vom 15.11.2023