Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2022 - Projekt: Die Damen Bricolage-närr. Freiheiten Antragsteller/in: Christiane Brandin (Künstlername: Olga Brandin)
Antragssumme 6.000,00 € |
Veranstaltungsdatum Februar bis Dezember 2023 |
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Zuwendungshistorie
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Olga Brandin, Künstlerin und Schauspieltrainerin, plant eine Theaterproduktion für und mit dem inklusiven Theaterensemble TRICKSTER INKLUSIV-Theater unter dem Arbeitstitel: Die Damen Bricolage – närrische Freiheiten. Hierbei handelt es sich um einen Szenenreigen, in dem mit Schauspiel, Gesang und Choreographie alltägliche, allzu menschliche Verhaltensweisen „auf’s Korn genommen“ und karnevalesk, humoristisch ad absurdum geführt werden.
Das Theaterensemble besteht aus Teilnehmer:Innen mit und ohne Theatererfahrung, so dass jede/r Interessierte eingeladen ist, das Stück von Februar bis Dezember 2023 in bis zu 2 Proben je Woche mitzugestalten. In der Zielsetzung ermöglicht das Vorhaben der umfänglichen Bandbreite diverser Menschen eine aktive und kreative Teilnahme am kulturellen Leben und der Qualifizierung in den Bereichen Schauspiel, Sprache und Gesang mit dem Ergebnis von Auftritten im öffentlichen Raum. Zudem steht der Abbau von Barrieren (u.a. bzgl. der Stichworte Sprache, Inklusion, Begegnung) im Vordergrund.
Im Anschluss an den Produktionszeitraum sind ca. 5 Auftritte geplant, die zu einem Eintrittspreis von 8,00 € (und 5,00 € ermäßigt) angeboten werden. Mit der beantragten Förderung soll insbesondere die Finanzierung der Probenräume gesichert werden.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 27.000,00 EUR (Honorare 15.200,00 EUR, Sachkosten 11.800,00 EUR) angesetzt. Mit Einnahmen wird in Höhe von 21.000,00 € gerechnet. Hiervon entfallen auf Teilnehmerbeiträge 1.000,00 EUR, auf Spenden 500,00 EUR. Bei div. Stiftungen wurden Fördergelder über 15.000,00 EUR beantragt, bei der Kulturbehörde 6.000,00 EUR).
Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln (RZ) in Höhe von 6.000,00 EUR.
Beschluss:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 6.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag vom 24.10.2022 (Projektbeschreibung und Finanzierungsplan)