Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2022 - Projekt: 9-Euro-Kulturticket - Veranstaltungsreihe Antragsteller/in: Eppendorfer Soziokultur e.V. - Kunstklinik Eppendorf
Letzte Beratung: 28.06.2022 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.2
Antragssumme 4.767,60 € |
Veranstaltungsdatum September bis Dezember (12 Termine) |
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Zuwendungshistorie
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Sachverhalt:
Die Kunstklinik beabsichtigt, die Hamburger Kulturszene neu zu beleben und mit Anknüpfung an die 9-Euro-Nahverkehrsaktion unter dem Label „9-Euro-Kulturticket“ 12 Veranstaltungen im Zeitraum September bis Dezember 2022 zu einem Eintrittspreis in Höhe von 9 Euro anzubieten. Dabei handelt es sich überwiegend um Konzerte insbesondere mit im Hause bereits bekannten Bands und Musiker:innen, die regelhaft Freitagsabend stattfinden sollen.
Hintergrund dieses Projektkonzeptes ist, die Bruttoeinnahmen je Veranstaltung in voller Höhe den Künstler:innen zukommen zu lassen, um auch diese im Zuge der (hoffentlich endenden Pandemie) zu unterstützen. Gleichwohl soll ganz deutlich werden, dass Kultur für alle leistbar ist und auch finanziell schwächere Stadtteilbewohner:innen an kulturellen Aktivitäten partizipieren können.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar und dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.767,60 € kalkuliert. Für Personal-/Honorarkosten ist davon ein Volumen in Höhe von 9.600,00 € vorgesehen. Programmnebenkosten/Sachkosten werden in Höhe von 1.167,60 € veranschlagt. Einnahmen aus Eintrittsgeldern werden in Höhe von 5.400,00 € und Einnahmen aus Spenden in Höhe von 600,00 € kalkuliert. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 4.767,60 €.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 4.767,60 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Um Entscheidung wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
Antrag vom 14.06.2022
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