Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: "Mär draußen" Antragsteller/in: Theater Mär, Peter Markhoff
Antragssumme 2.000,00 € |
Veranstaltungsdatum 2 Termine im Zeitraum Juni – September 2021 |
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Zuwendungshistorie
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Das Theater Mär spielt seit über 30 Jahren Stücke für die jüngsten Zuschauer zwischen 2 und 8 Jahren auf Bühnen, in Bücherhallen, in Schulen und in Kitas. Nachdem Theater Mär im vergangenen Jahr in Hamburger Parks aufgetreten ist, erhielt das Theater eigenen Angaben zufolge sehr viel positives Feedback. An die gut besuchte Vorstellungsreihe im Sommer 2020 möchte nun das Projekt „Mär draußen“ anknüpfen und 2 Kindertheaterstücke in öffentlichen Parks zeigen. Hierbei soll allen Kindern und ihren Erwachsenen im Bezirk Nord der Weg zu Kultur eröffnet und niedrigschwellig angeboten werden. Eintrittsgeld soll nicht erhoben werden.
Aufgeführt wird, wie im Vorjahr auch, das Familientheaterstück „Das Papperlapapp der Tiere“ für Personen ab 3 Jahren sowie eine Adaption des berühmten Kinderbuches „Elmar, der bunte Elefant“ für Kinder ab 4 Jahren.
Beide Produktionen werden von je zwei Darstellern gespielt und beinhalten viel Live-Musik.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar und dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Das Veranstaltungsprojekt wird mit Kosten in Höhe von 2.220,43 € kalkuliert. Hiervon entfallen 1.740,00 € auf Honorare und 480,43 € auf Programmnebenkosten /Sachkosten. Einnahmen stehen voraussichtlich in Höhe von 220,43 € (davon 165,00 € aus Eigenmitteln und 55,43 € aus Spenden) zur Verfügung.
Beantragt wird eine Finanzierung aus Projektmitteln (RZ) Stadtteilkulturförderung in Höhe von 2.000,00 €.
Im Hinblick auf die vorläufige Haushaltsführung 2021 bis zum Beschluss des Haushaltes 2021/2022 i.V.m. Rundschreiben der Finanzbehörde vom 19.08.2020 kann dem Antrag aus haushaltsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da es sich bei dieser Maßnahme um die Fortführung der laufenden Projektarbeit des wiederholt geförderten Trägers im Sinne einer bestehenden Einrichtung geht.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erschein angemessen.
Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag vom 27.04.2021 (Projektbeschreibung + Finanzierungsplan)