Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: Hier kommt der Gesang Antragsteller/in: Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. - Zinnschmelze
Antragssumme 3.000,00 € |
Veranstaltungsdatum
Januar 2021 bis Oktober 2021 inkl. Vorbereitung |
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Zuwendungshistorie
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Mit der Zinnschmelze blickt der Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit auf eine 6-jährige Erfahrung mit freiem Singen zurück. Ein bekanntes Format ist das beliebte Feierabendsingen. Vor dem Hintergrund der großen Einschränkungen der kulturellen Teilhabe aufgrund der Pandemie plant die Zinnschmelze die Fortsetzung der Gesangsprojekte. Hierbei sollen Bewohner*Innen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Demenzwohngemeinschaften und Kinder in Tageseinrichtungen in den Genuss kultureller Teilhabe kommen. Mögliche Orte sind dabei u.a. Hinterhöfe und Eingangshallen, in denen mit Begleitung einer/s professionellen Chorleiter*s/in jeweils eine Stunde lang verschiedenste Lieder gemeinsam gesungen werden. Ganz ohne Barrieren, Aufnahmebedingungen und ohne Kosten für die Teilnehmer*innen will der Verein im Zeitraum März bis Oktober 2021 insbesondere benachteiligten Bevölkerungsgruppen an 8 verschiedenen Orten Stadtteilkultur erlebbar machen. Geplant ist eine Verstetigung des Projektes. Die Zinnschmelze beantragt daher eine Anschubfinanzierung.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Im Hinblick auf die vorläufige Haushaltsführung 2021 bis zum Beschluss des Haushaltes 2021/2022 i.V.m. Rundschreiben der Finanzbehörde vom 19.08.2020 kann dem Antrag aus haushaltsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da es sich bei dieser Maßnahme um die Fortführung der laufenden Projektarbeit des regelmäßig geförderten Trägers im Sinne einer bestehenden Einrichtung geht, deren Erhalt es zu sichern gilt.
Finanzierung:
Für die Veranstaltung werden Ausgaben in Höhe von 10.953,85 € angesetzt. Hiervon werden 6.940,00 € für Honorare kalkuliert, für Sachkosten wird ein Volumen in Höhe von 4.013,85 € veranschlagt. Die Ausgaben können voraussichtlich durch Einnahmen von Dritten (z. B. Stiftungen, Baugenossenschaften uvm.) in Höhe von 7.000,00 € und mithilfe von Eigenmitteln in Höhe von 400,00 € und Spenden über 553,85 € zum Teil gedeckt werden.
Beantragt wird eine Finanzierung aus Projektmitteln der Stadtteilkulturförderung in Höhe von 3.000,00 €.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Michael Werner-Boelz
Antrag vom 20.11.2020