21-1855

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: Hier kommt der Gesang Antragsteller/in: Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. - Zinnschmelze

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.12.2020
Sachverhalt

 

Antragssumme 

3.000,00 €

                                    Veranstaltungsdatum

 

        Januar 2021 bis Oktober 2021

 inkl. Vorbereitung

 

Zuwendungshistorie

 

Jahr

Projekt

Bewilligung

2012

Hörspielwiese 2012

1.500,00 €

2013

Hörspielwiese 2013

2.000,00 €

2014

Hörspielwiese 2014

2.500,00 €

2015

Hörspielwiese 2015

2.500,00 €

2016

Feierabendsingen 2016

1.702,39 €

2017

Hörspielwiese 2017

2.500,00 €

2018

Familiensonntag

3.063,00 €

2019

Hörspielwiese

2.500,00 €

 

 

 

 

Mit der Zinnschmelze blickt der Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit auf eine 6-jährige Erfahrung mit freiem Singen zurück. Ein bekanntes Format ist das beliebte Feierabendsingen. Vor dem Hintergrund der großen Einschränkungen der kulturellen Teilhabe aufgrund der Pandemie plant die Zinnschmelze die Fortsetzung der Gesangsprojekte. Hierbei sollen Bewohner*Innen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Demenzwohngemeinschaften und Kinder in Tageseinrichtungen in den Genuss kultureller Teilhabe kommen. Mögliche Orte sind dabei u.a. Hinterhöfe und Eingangshallen, in denen mit Begleitung einer/s professionellen Chorleiter*s/in jeweils eine Stunde lang verschiedenste Lieder gemeinsam gesungen werden. Ganz ohne Barrieren, Aufnahmebedingungen und ohne Kosten für die Teilnehmer*innen will der Verein im Zeitraum März bis Oktober 2021 insbesondere benachteiligten Bevölkerungsgruppen an 8 verschiedenen Orten Stadtteilkultur erlebbar machen. Geplant ist eine Verstetigung des Projektes. Die Zinnschmelze beantragt daher eine Anschubfinanzierung.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

Im Hinblick auf die vorläufige Haushaltsführung 2021 bis zum Beschluss des Haushaltes 2021/2022 i.V.m. Rundschreiben der Finanzbehörde vom 19.08.2020 kann dem Antrag aus haushaltsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da es sich bei dieser Maßnahme um die Fortführung der laufenden Projektarbeit des regelmäßig geförderten Trägers im Sinne einer bestehenden Einrichtung geht, deren Erhalt es zu sichern gilt.

 

 

Finanzierung:

Für die Veranstaltung werden Ausgaben in Höhe von 10.953,85 € angesetzt. Hiervon werden 6.940,00 € für Honorare kalkuliert, für Sachkosten wird ein Volumen in Höhe von 4.013,85 € veranschlagt. Die Ausgaben können voraussichtlich durch Einnahmen von Dritten (z. B. Stiftungen, Baugenossenschaften uvm.) in Höhe von 7.000,00und mithilfe von Eigenmitteln in Höhe von 400,00 € und Spenden über 553,85 € zum Teil gedeckt werden.

 

Beantragt wird eine Finanzierung aus Projektmitteln der Stadtteilkulturförderung in Höhe von 3.000,00 €.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

Antrag vom 20.11.2020