21-0570

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2019
Antragsteller/in: Silke Rudolph
Projekt: Die Humanistischen Unterweisungen der Kunstschwester Richmute

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.11.2019
Sachverhalt

 

Antragssumme

                                    4.958,00 €

Veranstaltungsdatum

Februar / Mai / Juni / Juli / August 2020

Zuwendungshistorie

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Beantragt wird eine Zuwendung im Rahmen der Stadtteilkulturförderung für eine Performance-Reihe mit dem Titel „Die Humanistischen Unterweisungen der Kunstschwester Richmute“, die Themen, Biographien und Erlebnisse behandelt, die „aus dem Leben gegriffen“ und alltäglich sind.

Als Bühnenstück sollen diese in der hier interdisziplinären, interaktiven wie diskursiven Form eine Gemeinschaft hervorrufen sowie Rituale entwickeln, die es zum Ziel haben, Zusammenhalt untereinander zu befördern. In den im Bezirk Hamburg-Nord geplanten 4 Folgen werden „Schmerz“, „Schuld“, „Überforderung“ und „Unsichtbarkeit“ im Rahmen von jeweils 2 Aufführungen je Folge behandelt.

 

 

Das Programm richtet sich an alle Interessierten, obgleich mehr Besucher Ü50 erwartet werden. Zur Teilfinanzierung des Projektes wird ein Eintrittspreis in Höhe von 12,00 Euro je Person kalkuliert.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 6.766,00 € (davon für Personal-/Honorarkosten 4.026,00 €; für Sachkosten 2.740,00 €) angesetzt. Den Gesamtkosten stehen Einnahmen in Höhe von 1.808,00 € (davon aus Eigenmitteln 800,00 €, aus Einnahmen 1.008,00 €) entgegen.

 

Petitum/Beschluss

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somitrderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 4.958,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.

 

 

Ralf Staack