Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019
Antragsteller/in: Kommunal-Verein von 1889 in Groß Borstel R.V.
Projekt: KuKuK Kultur und Kurzweil für Kinder in Groß Borstel
Antragssumme 2.100,00 € |
Veranstaltungsdatum November 2019 – März 2020 |
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Zuwendungshistorie
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Sachverhalt:
Kommunalverein Groß Borstel e.V. beantragt Projektmittel der Stadtteilkulturförderung in Höhe von 2.100,00 € für die Veranstaltungsreihe Kultur und Kurzweil für Kinder (KuKuK), welche im Zeitraum November 2019 bis März 2020 durchgeführt werden soll. Die Vorbereitungen (insbesondere die Vertragsmodalitäten) sollen noch vor den Sommerferien beginnen.
Ein zeitnaher Kulturausschuss-Termin zur Beratung und Beschlussfassung über den Antrag aufgrund der BV-Wahlen im Mai 2019 steht derzeit nicht fest, daher wird um Beschlussfassung in der Bezirksversammlung gebeten.
Grundsätzlich ist der Antrag positiv zu bewerten. Das Veranstaltungsformat, bestehend aus Theater, Konzerten, Kreativkursen, Trommelworkshops, Ferienprogramm, uvm. wurde bereits in den Jahren 2014-2018 vom Bezirk finanziell unterstützt. Derzeit stehen Projektmittel der Stadtteilkulturförderung in Höhe von rd. 4.500 € (inkl. zu erwartender Rückforderungen aus VN-Prüfung i. H.v. 2975 €) zur Verfügung.
Diese Veranstaltungsreihe wird seit 2007 vom Verein ausgerichtet. Als das Projekt zuletzt im Herbst/Winter 2018/2019 stattfand, konnte der Verein von guten Besucherzahlen berichten, die dank eines intensiven Werbeprogramms und einem erreichten Bekanntheitsgrad unter Kinder und Eltern gesteigert werden konnten.
Veranstaltungen dieser Art wurden vor Ort immer gut angenommen. Das Angebot stellt somit eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 2.750,00 € angesetzt. Aus Spenden und Eigenmittel stehen voraussichtlich ca. 650,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 2.100,00 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 2.100,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Ralf Staack