22-0458.1.1

Angsträume verhindern - Beleuchtung im Dulsberger Park errichten Stellungnahme der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

In der Sitzung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 02.12.2024 wurde die oben genannte Thematik erörtert. Des Weiteren wurde in der Sitzung ein Alternativantrag (Drs. 22-0470) vorgelegt. Sowohl der ursprünglich eingereichte Antrag (Drs. 22-0458) als auch der Alternativantrag wurden gegeneinander abgestimmt. Im Ergebnis wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion, Zustimmung der SPD-, FDP- und CDU-Fraktion und bei Gegenstimmen der GRÜNEN, LINKEN und Volt-Fraktion mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung formuliert, die zudem eine Änderung des ersten Petitums beinhaltet.

1.) dass die Bezirksamtsleitung sich gegenüber der zuständigen Behörde dafür einsetzt, dass geprüft wird, ob im Dulsberger Park zusätzliche Laternen aufgestellt werden können

2.) dass das Bezirksamt / die zuständige Senatsbehörde bei der Planung der Beleuchtungsanlage prüfen möge, ob ein Einsatz mit smarter, intelligenter Technologien, wie sie auch bei der Planung des Mesterkamps beantragt und gefordert wurden, hier eingesetzt werden können.

3.) dass die Ergebnisse der Prüfungen zu 1.) und 2.) dem RegA BUHD in einer Sitzung des RegA BUHD im Q1 / 2025 mitgeteilt werden.

Begründung:

Am 27.08.2024 titelte das Hamburger Abendblatt: „Mehr Drogenhandel in Dulsberg Lage im Grünzug eskaliert“ und beschrieb die Ausbreitung der Drogenkriminalität im Dulsberger Park. Auch wenn die Polizei das Problem erkannt hat und regelmäßig präsent ist, ist bei vielen Anwohnern und Besuchern des Dulsberg ein Angstgefühl, besonders in der dunklen Jahreszeit, vorhanden. Viele Eltern sehen auch ein Sicherheitsrisiko für ihre Kinder, die z.B. spät abends vom Sportverein oder einer Veranstaltung kommen. Die Einrichtung einer Beleuchtung am Dulsberger Park ist wiederholt gefordert worden und kann erheblich dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl zu verbessern.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Stellungnahme zu Frage 1.)

In Hamburg sollen grundsätzlich nur gewidmete Wegeflächen beleuchtet werden. Öffentliche Grünanlagen gehören nicht dazu und bleiben daher in der Regel unbeleuchtet es sei denn, besondere Bedingungen rechtfertigen eine Ausnahme. Solche Ausnahmen gelten beispielsweise für direkteZuwegungen zu ÖPNV-Haltestellen oder für Wege, die regelmäßig als Schulwege genutzt werden und die eine erhebliche Abkürzung gegenüber bereits beleuchteten Alternativrouten darstellen oder zum Beispiel erkannten Gefahrenbereichen. Erstere treffen im vorliegenden Fall nicht zu, da der Park über umliegende, beleuchtete Wege gut, ohne großen Umweg, umlaufen werden kann. Die zuständigen Bezirksämter hier also das Bezirksamt Hamburg-Nord nnen jedoch unbenommen eine Beleuchtung für diese Grünfläche beantragen, wobei die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) darüber befindet, welche Wege letztlich beleuchtet werden sollen. Die Umsetzung erfolgt anschließend durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, im Rahmen der zweckgebundenen und verfügbaren Haushaltsmittel.

Stellungnahme zu Frage 2.)

Auf den Einsatz smarter, intelligenter Technologien bei der Planung des Mesterkamps wurde in der Drucksache 22/4312 (Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 25. September 2019 „Mobilität weiter denken, Menschen verbinden Sicher durch die Stadt: ,Beleuchtungsoffensive gegen dunkle Ecken, Plätze, Straßen und Wege starten“ (Drucksache 21/18363)) ausführlich eingegangen. Die Aussagen gelten für die Beleuchtung im gesamten Stadtgebiet.

Details dazu sind in der genannten Drucksache 22/4312 ab Seite 11ff., in den Abschnitten „Digitalisierung“ und „Smart Lighting“, zu finden. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der dort dargestellten Aussagen:

Das Bezirksamt bzw. die zuständige Senatsbehörde hat die Potenziale und Grenzen smarter Technologien im Rahmen der Beleuchtungsplanung umfassend geprüft. Grundsätzlich ermöglicht die LED-Technik, in Kombination mit Sensoren, eine adaptive und situativ gesteuerte Beleuchtung. Jedoch sprechen mehrere Gründe gegen einen flächendeckenden Einsatz insbesondere im Bereich der regulären Straßenbeleuchtung, wie beispielsweise am Mesterkamp.

Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sind dabei wesentliche Faktoren: Der Materialeinsatz und der zusätzliche Energieverbrauch der Sensorik sind bereits oftmals höher als der potenziell einsparbare Energiebedarf der Beleuchtung. Zudem verringert die zusätzliche Komplexität, durch integrierte Sensor- und Kommunikationstechnik, dielangfristige Zuverlässigkeit der Anlagen erheblich. Die eingesetzten elektronischen Komponenten weisen oftmals eine deutlich kürzere Lebensdauer auf, als die Leuchten selbst, was zu erhöhtem Wartungsaufwand und zusätzlichen Kosten führt. Hinzu kommt, dassder rasche technologische Wandel im Bereich der Kommunikationstechniken dazu führt, dass smarte Komponenten schneller veralten und bereits vor Ablauf der regulären Lebensdauer der Leuchte ersetzt werden müssen was die Gesamtkosten weiter erhöht.

Ein weiteres Hemmnis stellt die mangelnde Standardisierung dar: derzeit bietet nahezu jeder Hersteller eigene, herstellergebundene Systeme und Softwarelösungen an. Das erschwert einen herstellerunabhängigen Datenaustausch und behindert einen offenen Wettbewerb.Als öffentliches Unternehmen unterliegt die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH jedoch der Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Anbieter im Rahmen von Ausschreibungen. Das bedeutet: Solange nicht alle Herstellerprodukte über ein einheitliches Protokoll den Datenaustausch mit beliebigen Plattformen ermöglichen, ist ein Einsatz unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht vertretbar.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Anhänge
Lokalisation Beta
Dulsberger Park Uhlenhorst Dulsberg

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