20-6772

Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen
Antrag der DIE LINKE-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 07.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.3

Sachverhalt

 

Bürger_innen von über 100 Staaten (im Einzelnen siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/staatenlistevisumpflicht-node

) benötigen zur Einreise nach Deutschland und in die weiteren Schengenstaaten ein Visum. Eine der Erteilungsvoraussetzungen für das Visum ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts während des Aufenthalts. Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts wird häufig durch Geschäftspartner, Freunde und Verwandte in Form einer Verpflichtungserklärung erbracht. Zuständig hierfür sind die Kundenzentren der Bezirksämter. Jedoch ist diese Dienstleistung der Kundenzentren als einzige von der Allzuständigkeit ausgenommen, sie kann nur beim örtlich zuständigen Kundenzentrum aufgenommen werden. 

 

Besonders in den Monaten vor den Sommerferien sind Termine hierfür nur mit mehrwöchigem Vorlauf verfügbar oder ohne Termin mit langen Wartezeiten im Kundenzentrum verbunden. In machen Kundenzentren, dies betrifft vor allem den Bezirk Mitte, sind zeitweise gar keine Termine verfügbar.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert:

 

  1. sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Allzuständigkeit der Kundenzentren auch für Verpflichtungserklärungen eingeführt wird.

 

2.    kurzfristig die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen von allen Bürger_innen und Unternehmen mit (Wohn-)sitz in Hamburg-Nord in den eigenen Kundenzentren einzuführen.

 

 

DIE LINKE-Fraktion : Karin Haas, Melanie Mayer,  Rachid Messaoudi, Herbert Schulz,

          Angelika Traversin

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