21-0594

Ertüchtigung der Veloroute 6, Abschnitt W13

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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09.12.2019
Sachverhalt

 

Die vorliegenden Unterlagen resultieren aus zwei Beschlüssen des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg vom 23.09.2019 und 28.10.2019.

 

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Drs. 21-0339: „Keine unechte Zweistreifigkeit auf der Stormarner Straße“

2. Drs. 21-0498: „Weniger Lärm im Eulenkamp, Kopfsteinpflaster entfernen“

 

Zu 1.: „Keine unechte Zweistreifigkeit auf der Stormarner Straße“

 

Die Planungen zum Zeitpunkt der 1. Verschickung und während der Vorstellung im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 3.12.2018 sahen im Bereich der Stormarner Straße vor den Knoten Dithmarscher Str. und Wandsbeker Königstraße die Aufhebung der unechten Zweistreifigkeit zugunsten des Radverkehrs vor.

 

Im Zuge der weiteren Planungen wurden diese Planungen vom LSBG und VD jedoch mit der Begründung mangelnden Verkehrsflusses und entsprechenden Rückstaulängen von bis zu 1500 m abgelehnt. Da aufgrund dieser Bedenken eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung verwehrt wurde, musste dieser Abschnitt erneut überplant werden.

 

Die nun überarbeitete Planung sah im Bereich der Stormarner Straße zw. Wandsbeker Königstraße bis Dithmarscher Str. einen überbreiten Fahrstreifen von 5,00 m vor; danebenliegend der angrenzende Radfahrstreifen mit einer gepl. Breite von 1,85 m zzgl. 0,65 m Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Parkständen.

 

Diese erneute Überplanung sorgte jedoch bei ADFC und Seniorenbeirat für großen Unmut, die in den Beschluss Drs. 21-0339 mit den bekannten Sicherheitsbedenken mündete.

 

Es erfolgte nunmehr eine erneute Überplanung des Streckenabschnittes, obwohl zwischenzeitig die STVB-AO nach § 45 StVO vorliegt.

 

Da der LSBG bei Aufhebung der unechten Zweistreifigkeit weiterhin Rückstaulängen von bis zu 1600 m errechnet hat, wurde bei der Überarbeitung die unechte Zweistreifigkeit belassen. Demgegenüber wurde jedoch denen im o.g. Beschluss berechtigten Sicherheitsbedenken in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Dabei wird nunmehr zwischen der Fahrbahn und dem Radfahrstreifen ein doppeltes Hochbord mit 12 cm Ansicht hergestellt, das ein Überfahren der PKW‘s auf den Radfahrstreifen verhindert. Außerdem ist die Geometrie der Fahrbahnfläche dahingehend angepasst worden, um einen 2,00 m breiten Radfahrstreifen herzustellen. Die jetzt vorliegende Planung kann aus Sicht der Genehmigungsbehörden straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden.

 

 

Zu 2.: „Weniger Lärm im Eulenkamp, Kopfsteinpflaster entfernen“

 

Die Planungen zur 1. Verschickung und zur Vorstellung im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 3. Dezember 2018 sahen für den Abschnitt W13 im Bereich Elsässer Str. (von Walddörferstr. bis Eulenkamp) und für den Eulenkamp (von Elsässer Str. bis Lengerckestr.) die Beibehaltung des vorhandenen Pflasters vor. Der Erhalt erfolgte unter Rücksichtnahme der historischen Grenze zwischen ehem. Preußen-Wandsbek und HH-Barmbek. In diesem Bereich verläuft die Grenze straßenmittig und wird zudem von 4 historischen Grenzsteinen gekennzeichnet, die denkmalgeschützt sind und nicht überbaut werden dürfen. Um den Radverkehr nicht zu beeinträchtigen, sahen die Planungen 1,85 m breite Radfahrstreifen (zzgl. 0,65 cm Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Parkständen) in Asphaltbauweise vor. Lediglich in der Fahrbahn sollte ein 6,00 m breiter Streifen mit dem vorhandenen Pflaster verbleiben.

 

Im Zuge der Planungen wurde in diesem Bereich die Einrichtung von Tempo 30 präjudiziert, jedoch von den polizeilichen Genehmigungsbehörden abgelehnt.

 

Die Planungen wurden im Nachgang von einzelnen Anwohnern abgelehnt, da hier mit weiteren Lärmemissionen gerechnet wurde, was schlussendlich in dem o.g. Beschluss mündete.

Auf der Grundlage des vorliegenden Beschlusses wurden die Planungen erneut angepasst. Dazu wird die im Eulenkamp ursprünglich geplante 6,00 m breite Pflasterfahrbahn auf einen 80 cm breiten und straßenmittig verlaufenden Pflasterstreifen reduziert. Dieser Pflasterstreifen beinhaltet die 4 vorhandenen denkmalgeschützten Grenzsteine und bildet den Grenzverlauf der alten historischen Grenze zwischen ehem. Preußen-Wandsbek und HH-Barmbek ab. Es verbleibt ein Asphaltfahrstreifen von 2,60 m pro Richtung.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Ralf Staack