Änderung des am 08.11.2023 abgestimmten Verteilungsvorschlags zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen (RZ)
Betr.: Änderung des am 08.11.2023 abgestimmten Verteilungsvorschlags zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen (RZ)
1-254.09.01.405.001 „Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ (RZ OKJ),
1-254.09.02.405.001 „Förderung der Erziehung in der Familie“ (RZ FamFö),
1-254.09.03.404.001 „Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (RZ SAE-Alt)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.11.2023 wurde mit Drucksache 21-4835 der Verteilungsvorschlag für 2024 beschlossen. Danach ergab sich ein ausgeglichener Haushalt mit einem planbaren Rest in Höhe von € 42.600,-.
Zwischenzeitlich wurde die „Mitteilungen für die Verwaltung 3/2023“ der Finanzbehörde veröffentlicht. Danach werden die Honorarsätze rückwirkend zum 01.09.2023 erhöht:
Mitteilungen für die Verwaltung (ondataport.de)
Die für die oben genannten Rahmenzuweisungen relevanten Honorarsätze wurden durchschnittlich um rund 3 % (aufgerundet) erhöht – siehe Anlage. Diese Erhöhung soll an die Träger weitergegeben werden und wurde nunmehr im Verteilungsvorschlag eingeplant. Danach reduzieren sich die planbaren Reste auf € 33.707,-.
Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:
Die beantragten Honorare der Träger werden um 3 % erhöht. Eine Nachbewilligung erfolgt nach Abschluss der Tarifverhandlungen zusammen mit der Tarifsteigerung.
Michael Werner-Boelz
Anlage Verteilung 2024 – Honorarsteigerung
Anlage Honorarliste ab 01.09.2023