21-3256

Abstimmung der Förderkriterien zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.09.2021 "Alle können den Bezirk mitgestalten" - ein Bürger*innenbudget für Hamburg-Nord gemeinsamer Antrag der GRÜNE Fraktion und der SPD-Fraktion sowie zum Beschluss des Hauptausschusses zum Quartiersfonds vom 07.12.2021 „Verwaltungskosten für das Bürger*innenbudget für Hamburg-Nord“

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.03.2022
Sachverhalt

 

Am 16.09.2021 hat die Bezirksversammlung die Einrichtung eines Bürger*innenbudgets für den Zeitraum bis Juni 2024 beschlossen. Aus diesem sollen auf Antrag stadtteilbezogene Projekte von Bürger*innen in Höhe von jeweils maximal 1.500,- Euro finanziert werden können. Pro Kalenderjahr sollen dabei nicht mehr als 15.000,- € vergeben werden. Das Vorhaben soll ein Gesamtbudget von 55.000,- € erhalten. Davon sind für die Öffentlichkeitsarbeit zum Bürger*innenbudget 5.000,- € vorgesehen. Zudem wurde mit dem Beschluss 21-2856 zum Quartiersfonds v. 07.12.2021 insges. 15.000€r 3 Jahre für die Verwaltung des Bürger*innenbudgets durch die Freiwilligenagentur beschlossen.

Die Bezirksversammlung hat die Verwaltung gebeten einen Umsetzungsvorschlag zu machen.

 

Sachstand:

r die Verwaltung des Bürger*innenbudgets schlägt das Bezirksamt Hamburg-Nord die Freiwilligenagentur Nord vor, welche auch Ihre Bereitschaft erklärt hat. Die Freiwilligenagentur Nord wird für die Bürger*innen die erste Anlaufstelle sein und sie zu Projektvorhaben und Antragsstellung unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien beraten. Im Bezirksamt Hamburg-Nord ist das Fachamt Sozialraummanagement zuständig.

 

Die Förderkriterien sind im entwickelten Entwurf definiert. In diesen ist vorgesehen, dass bei allen Vorhaben, die den öffentlichen Raum betreffen, zunächst die rechtlichen Rahmenbedingen für eine Umsetzung vom zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) geprüft werden müssen. Diese Prüfungs- und Genehmigungspflicht durch MR muss eingehalten werden und benötigt ggf. einen längeren Zeitraum. Ansonsten besteht das Risiko, dass Maßnahmen bewilligt werden, die nicht umsetzbar sind.

 

Die Förderkriterien bilden auch die Grundlage für die Freiwilligenagentur, um Bürger*innen gut beraten zu können.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss wird gebeten,

 

  1. dem Vorschlag zur Umsetzung des Bürger*innenbudgets und den beigefügten Förderkriterien im Entwurf zuzustimmen.
  2. Das Thema im nächsten Sozialausschuss aufzurufen. Dort soll das Verfahren festgelegt werden, wie die Politik über die bewilligten Projektvorhaben informiert und ggf. beteiligt werden kann. Das Fachamt Sozialraummanagement wird hierzu einen Vorschlag einbringen.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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